IndustrieTreff - Verschärfungen beim Hochwasserschutz: Flüssiggas-Heizung wird noch attraktiver für Heizöl-Kunden

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Verschärfungen beim Hochwasserschutz: Flüssiggas-Heizung wird noch attraktiver für Heizöl-Kunden / Ab Januar 2018 gelten in Hochwassergebieten neue Einschränkungen für Heizöltanks

ID: 1514964

(ots) - Für Verbraucher, die mit Öl heizen und in
Hochwassergebieten leben, wird der Wechsel zu einer
Flüssiggas-Heizung bald noch interessanter. Am 5. Januar 2018 tritt
eine gesetzliche Regelung in Kraft, die neue Heizöltanks in
Hochwassergebieten verbietet. Der Energieträger Flüssiggas ist nicht
wassergefährdend, steht wie Heizöl leitungsunabhängig zur Verfügung
und bietet sich als wirtschaftliche und emissionsarme Alternative an.

Die Beseitigung von Hochwasserfolgen führt oft zu hohen Kosten.
Laut Bundesregierung wurden in der Vergangenheit bis zu 70 Prozent
der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber jetzt die Auflagen im
Wasserhaushaltsgesetz verschärft. Ab dem 5. Januar 2018 dürfen in
Hochwassergebieten keine neuen Heizöltanks mehr installiert werden.
Für bestehende Heizöltanks gilt darüber hinaus künftig eine
Verpflichtung, diese hochwassersicher nachzurüsten. Stehen
Sanierungsmaßnahmen an, greift die Verpflichtung zur aufwändigen und
kostenintensiven Nachrüstung unmittelbar. "Der netzunabhängige
Energieträger Flüssiggas bietet allen Heizölkunden eine überzeugende,
komfortable und wirtschaftliche Alternative - für Kunden in
Hochwassergebieten gilt dies künftig umso mehr", kommentierte der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG)
Andreas Stücke die Gesetzesänderung. Der Energieträger Flüssiggas ist
ein nicht wassergefährdender Stoff. Flüssiggas wird wie Heizöl in
Tankwagen angeliefert und kommt daher insbesondere in Gebieten
jenseits der Erdgas- und Fernwärmenetze zum Einsatz. Von einem
Wechsel zu Flüssiggas profitiere außerdem die Umwelt, da der
Energieträger im Vergleich zu Heizöl deutlich weniger CO2-,
Stickoxid- und Feinstaubemissionen verursache, ergänzte Stücke.





Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.



Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse(at)dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
www.dvfg.de

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Datum: 27.07.2017 - 11:02 Uhr
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