IndustrieTreff - EU-Richter müssen Marktverzerrung durch britische Atomsubventionen verhindern / Gerichtsverhandlung

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EU-Richter müssen Marktverzerrung durch britische Atomsubventionen verhindern / Gerichtsverhandlung zu Hinkley Point C

ID: 1536999

(ots) - Das Gericht der Europäischen Union
sollte drohende Verzerrungen der europäischen Strommärkte durch
geplante britische Atomsubventionen angemessen berücksichtigen,
fordert der deutsche Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy. Das
EU-Gericht in Luxemburg verhandelt heute über eine Nichtigkeitsklage
der Staaten Österreich und - als Streithelfer - Luxemburg gegen die
positive Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission. Diese
hatte ein milliardenschweres Zuwendungspaket für das AKW-Projekt
Hinkley Point C in Großbritannien genehmigt."Die Richter müssen hier
konsequent die Folgewirkungen der exorbitanten Atomsubventionen
hinterfragen", fordert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace
Energy. "Die heutige Verhandlung ist eine wichtige Gelegenheit, um
langfristige Verwerfungen auf dem Energiemarkt und Schaden für die
europäische Energiewende juristisch noch abwenden zu können", so
Tangermann: "Österreich hat Recht, dass die Kommission das
Beihilferecht fehlerhaft angewendet hat und insbesondere die
Förderung von neuen Atomkraftwerken kein Ziel von gemeinsamem
europäischem Interesse darstellt."

In einem Parallelverfahren streitet Greenpeace Energy als einziges
europäisches Unternehmen ebenfalls gegen die von der EU-Kommission
genehmigten Atomsubventionen. Diese dürften sich laut
wissenschaftlichen Berechnungen auf bis zu 108 Milliarden Euro
summieren. Nachdem das EU-Gericht die Klage der Energiegenossenschaft
aus formaljuristischen Gründen zunächst abgewiesen hatte, legte
Greenpeace Energy Ende 2016 Rechtsmittel beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) ein. "Die erste Gerichtsinstanz hat sich in
unserem Prozess um eine Antwort auf die eigentliche Kernfrage
gedrückt - nämlich in welchem Maße ein hochsubventioniertes Hinkley
Point C und mögliche Folgeprojekte den europäischen Strommarkt zu




Lasten erneuerbarer Anbieter verzerren", so Tangermann. Er fordert:
"Im Verfahren von Österreich und Luxemburg darf sich das so nicht
wiederholen."

Der eigene wirtschaftliche Nachteil summiert sich allein bei
Greenpeace Energy durch den grenzüberschreitenden Einfluss von
Hinkley Point C auf bis zu sechsstellige Eurobeträge pro Jahr. Diese
Belastung würde sich sogar noch vervielfachen, wenn das
Subventionsschema von Hinkley Point C wie geplant zum Vorbild für
andere AKW-Projekte in Europa werden würde. Die Strombörsenpreise in
Deutschland würden dann durch ein Überangebot an Atomstrom um bis zu
zwölf Prozent gedämpft, was vor allem ambitionierte erneuerbare
Energieanbieter wie Greenpeace Energy benachteiligen würde, die
abseits der Börse ihren Strom beschaffen. "Die Aussage der
Kommission, die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb würden auf
ein Minimum reduziert, ist nicht von der Realität gedeckt", sagt
Sönke Tangermann.

Mehrere von der Energiegenossenschaft beauftragte Studien sowie
eine erste Gerichtsentscheidung aus dem eigenen Klageverfahren
bestätigen die Argumente der Klägerstaaten Österreich und Luxemburg -
und entkräften die Sichtweise der EU-Kommission und Großbritanniens
in zahlreichen Punkten. So begründet die EU-Kommission ihre
Genehmigung damit, dass es einen isolierten Markt für Atomenergie in
Europa gäbe und dass auf diesem ein "Marktversagen" bestehe, welches
mit der gewährten Beihilfe behoben werden solle. Diese Sichtweise hat
das EU-Gericht im Verfahren von Greenpeace Energy zumindest klar
zurückgewiesen. Stattdessen konstatierten die Richter dort, dass
konventionelle wie erneuerbare Energieanbieter auf demselben
europäischen Strommarkt tätig sind. "Damit ist aber auch das Argument
des Marktversagens hinfällig, wenn es den betreffenden Teilmarkt für
Atomenergie gar nicht gibt", so Tangermann.

Hintergrund: Die Hamburger Energiegenossenschaft Greenpeace Energy
engagiert sich seit Jahren gegen den Bau von Atomkraftwerken in
Europa. Eine Klage von Greenpeace Energy gegen die von der
EU-Kommission bewilligten britischen Milliardensubventionen für das
AKW Hinkley Point C wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof
verhandelt, mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen.
Überdies haben sowohl Greenpeace als auch Greenpeace Energy offiziell
Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Finanzhilfen für den
französischen Energiekonzern Electricité de France (EDF) eingelegt.
Frankreichs Regierung hatte EDF als dessen größter Anteilseigner
zusätzliches Kapital in Höhe von insgesamt 6,8 Milliarden Euro
verschafft. Nach Ansicht von Greenpeace Energy floss diese Beihilfe
vor allem, damit EDF Kostensteigerungen beim AKW-Projekt Hinkley
Point C bewältigen kann.

Redaktioneller Hinweis: Auf einer Pressekonferenz in Luxemburg
nehmen Greenpeace Energy und die Umweltschutzorganisation Greenpeace
um 13 Uhr Stellung zum Gerichtsverfahren. Alle Details zur
Pressekonferenz sowie zu den oben genannten Studien und Analysen sind
abrufbar unter www.greenpeace-energy.de/presse.html.



Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 030 / 28 482 210
christoph.rasch(at)greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de

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Datum: 05.10.2017 - 08:13 Uhr
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