Patent für ein Potenzmittel für nichtig erklärt
(ots) - Der 3. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts
hat am 24. Oktober 2017 über zwei Klagen der Generika-Hersteller
Hexal AG und ratiopharm GmbH gegen das europäische Patent 1 173 181
der ICOS Corporation entschieden. Das europäische Patent betrifft
eine pharmazeutische Einheitsdosiszusammensetzung mit dem
PDE5-Inhibitor Tadalafil zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion in
einer bestimmten (niedrigen) Dosierung. Bei dem patentgeschützten
Wirkstoff, der unter dem Handelsnamen Cialis® vertrieben wird,
handelt es sich um ein Konkurrenzprodukt des bekannten Medikaments
Viagra® mit dem PDE5-Hemmer Sildenafil.
Das Patent wurde für nichtig erklärt.
Az.:3 Ni 22/15 (EP)
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Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
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Datum: 25.10.2017 - 10:54 Uhr
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