ELS geht in Berufung gegen Urteil
Urteil des Landgerichts Köln kann Auswirkungen auf alle dualen Systeme haben
(industrietreff) - Bonn/Köln, 15.11.2017. BellandVision hat vor dem Landgericht Köln gegen ELS geklagt mit der Beschuldigung, ELS melde zu geringe Lizenzmengen an die Clearingstelle. Angeblich würde ELS ohne Abstimmung mit den Kunden deren Verpackungsmengen in andere Verpackungsarten zuordnen. Durch dieses Vorgehen entstehe Belland ein finanzieller Schaden. Als Beweis hat Belland VE-Erklärungen von ELS Kunden angeführt. Die Klage geht dabei von der Annahme aus, dass der Kunde grundsätzlich nur duale Mengen lizenzieren wolle.
ELS ist allerdings ein Universaldienstleister, der selbstverständlich auch die Entsorgung anderer Verpackungsarten anbietet. Aus Sicht der ELS sind daher weder der Sachvortrag noch die Urteilsbegründung nachvollziehbar.
Soweit es im Urteil um konkrete Fälle von Mengenzuweisungen geht, wurden diese von ELS Kunden vorgenommen bzw. einvernehmlich vereinbart. Bei einem Kunden wurde von vorneherein im Vertrag eine Entsorgung von anderen, nicht dualen Verpackungsarten vereinbart. Diese Mengenzuweisung wurde vom Steuerberater des Kunden in der VE bestätigt. Darüber hinaus gibt es in diesem Fall sogar ein Gutachten eines IHK Sachverständigen, das die korrekte Zuordnung von Verpackungsmengen bescheinigt. Die zuständige Vollzugsbehörde hat dieses Gutachten akzeptiert, das Gericht allerdings nicht.
Das Gericht sieht die Mengenzuweisungen durch die Inverkehrbringer nicht als maßgeblich an, sondern sieht das System aufgrund seiner besseren Information gegenüber dem Kunden als Kompetenzträgerin verpflichtet, diesen bzgl. der Mengenzuweisungen zu den einzelnen Verpackungsarten zu überprüfen.
"Dieses Urteil des Landgerichts Köln kann Auswirkungen für alle dualen Systeme haben", sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. "Nach Auffassung des Gerichts sind die dualen Systeme für die endgültige Verifizierung der Verpackungsarten der jeweiligen Verpflichteten verantwortlich. Dies steht aus Sicht der ELS im Gegensatz zu der in der Verpackungsverordnung festgelegten Verantwortung und den Pflichten der Erstinverkehrbringer. Entsprechend gehen wir selbstverständlich in Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln."
Themen in dieser Meldung:
els-dual
duales-system
els
lizenzierung
verpackungsverordnung
verpackungen
kreislaufwirtschaft
recycling
wertstoffkreislauf
verwertung
nachhaltigkeit
sekund-rrohstoffe
wertstoffe
umwelt
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH ist Full-Service-Dienstleister bei der Verpackungslizenzierung mit Sitz in Bonn. Sie bietet ihren Kunden mit dem eigenen dualen System ELS Dual eine umfassende und rechtssichere Beratung, Lizenzierung und Dokumentation in allen europäischen Märkten zur rechtskonformen Erfüllung der jeweiligen Gesetze und Verordnungen. Ebenso entwickelt die ELS Lösungen für die Lizenzierung von Transportverpackungen, von Elektronikaltgeräten gemäß WEEE und Batterien. Die ELS ist Mitglied der ASCON Resource Management Holding GmbH, einer Unternehmensgruppe der Kreislaufwirtschaft - Experte für Umwelt, Abfall und Recycling.
ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Angela Emons
Margaretenstraße 1
53175 Bonn
emons(at)els-systeme.de
0228 94377-58
http://www.els-systeme.de
Datum: 15.11.2017 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1551774
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sonja Herrmann
Stadt:
Bonn
Telefon: 0228 299714-0
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 646 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"ELS geht in Berufung gegen Urteil
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Hybrid Power Solutions sichert sich Auftrag für saubere Energieanlagen im Wert von 600.000 $
Energiewirtschaftsgesetz§14a: Jetzt bares Geld sparen mit smarter Stromnutzung
First Phosphate reicht NI 43-101-konformen technischen Bericht zur ersten Mineralressourcenschätzung für seine Phosphatlagerstätte Bégin-Lamarche in der Region Saguenay-Lac-Saint-Jean in Quebec ein
Der Termin rückt näher - Die Woche der Wärmepumpe: einfach informieren
Polaris Renewable Energy Declares Quarterly Dividend