Kein Palmöl in den Tank: EU-Parlament stimmt über Beimischungsregel in Kraftstoffen ab
(ots) - EU-Parlament stimmt über schrittweise Senkung der 
Obergrenze von bisher sieben Prozent Biokraftstoffen aus 
Anbaubiomasse bis 2030 ab - Abholzungen wertvoller tropischer 
Regenwälder würde sich damit fortsetzen - Deutsche Umwelthilfe (DUH) 
fordert Verbot der Beimischung von Pflanzenölen in Diesel und Benzin 
- Biokraftstoffe aus Pflanzenölen sollten zukünftig nicht mehr als 
erneuerbare Energien anerkannt werden
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert das EU-Parlament auf, sich 
für ein umgehendes Verbot der Beimischung von Palmöl und anderen 
Pflanzenölen in Kraftstoffen auszusprechen. Anlass ist die Abstimmung
des EU-Parlaments am 17.1.2018 über eine Neufassung der 
Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Diese ist Teil des Gesetzespaketes 
zur Umsetzung der Europäischen Energieunion.
   Der dem Parlament vorliegende Entwurf des EU-Fachausschusses für 
Industrie, Forschung und Energie sieht zum Thema Biokraftstoffe nur 
eine schrittweise Senkung der Obergrenze für Biokraftstoffe auf 
Pflanzenbasis von momentanen sieben auf null Prozent im Jahr 2030 
vor. Die DUH kritisiert diesen Vorschlag als nicht ambitioniert 
genug. Durch die nur schrittweise Reduzierung wäre auch für das 
kommende Jahrzehnt eine Beimischung von problematischen Pflanzenölen 
mit deren negativen Auswirkungen für Umwelt und Klima zulässig.
   Die Entscheidung des EU-Parlaments ist vor allem wichtig, da sich 
der EU-Energieministerrat bereits im Dezember 2017 dafür 
ausgesprochen hat, an der geltenden Obergrenze von sieben Prozent für
Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bis 2030 festhalten zu wollen. Das 
EU-Parlament muss die Chance nutzen, um schnellstmöglich das Ende von
umwelt- und klimaschädlichen Biokraftstoffen einzuleiten und auf 
Elektromobilität umzuschwenken.
   Die steigende Nachfrage von Palmöl wirkt sich insbesondere auf die
Hauptanbauländer Südostasiens aus, in denen große Regenwaldflächen 
den wachsenden Palmölplantagen weichen müssen. Neben der Entwaldung, 
die zum Verlust wichtiger Lebensräume verschiedenster Tier- und 
Pflanzenarten führt, hat die Palmölproduktion aufgrund der 
CO2-Freisetzung erhebliche Auswirkungen auf das Weltklima und ist 
gleichzeitig auch Auslöser enormer gesellschaftlicher und 
wirtschaftlicher Konflikte. Die energetische Nutzung von Palmöl 
spielt global zwar eher eine untergeordnete Rolle, in Deutschland und
der EU ist der Palmölanteil in Biokraftstoffen jedoch mit bis zu 55 
Prozent außerordentlich hoch.
   Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert 
deshalb: "Das EU-Parlament muss mit seiner Abstimmung zu dem 
Gesetzesrahmen ein Signal setzen und bindende Biokraftstoffquoten 
beenden sowie die Beimischung von Pflanzenölen in Benzin und Diesel 
umgehend verbieten. Außerdem sollten Biokraftstoffe aus Pflanzenölen 
in Zukunft generell nicht mehr als erneuerbare Energien anerkannt und
als solche im Verkehrssektor angerechnet werden." Schließlich lasse 
die europäische Richtlinie für Erneuerbare Energien zahlreiche andere
Möglichkeiten zur Minderung von Treibhausgasen zu, als die 
Beimischung von Palmöl und anderen Pflanzenölen. "Im Verkehrssektor 
muss der Klimaschutz durch neue CO2-arme Antriebssysteme und eine 
Mobilitätswende vorangetrieben werden", so Müller-Kraenner weiter.
   Die angeblich positive Klimabilanz, die bislang als Argument für 
die Förderung biogener Kraftstoffe angeführt wurde, muss in Frage 
gestellt werden. Studien, wie die der europäischen Umweltorganisation
Transport & Environment, belegen 80 Prozent höhere 
Treibhausgasemissionen von Diesel mit Palmölbeimischung als von 
Diesel mit Mineralöl. Grund dafür sind die Treibhausgasemissionen aus
der indirekten Landnutzung durch die Palmöl-Plantagen. Biosprit 
sollte ausschließlich aus Abfall- und Reststoffen oder aus Biomasse, 
die nicht in Konkurrenz mit dem Anbau für Lebens- und Futtermitteln 
steht, hergestellt werden.
   Links: Mehr Informationen zur DUH-Kampagne "Kein Palmöl in den 
Tank": http://l.duh.de/palml
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de 
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 16.01.2018 - 11:22 Uhr
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