Erste Energieausweiseälterer Wohnhäuser werden dieses Jahr ungültig (FOTO)
(ots) - 
   - Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien wird 
     neuer Energieausweis Pflicht
   - dena empfiehlt aussagekräftigere Bedarfsausweise
   Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte des
Jahres ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab 
Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. 
Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen aber nur einen 
aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft
verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die 
Deutsche Energie-Agentur (dena). Sie empfiehlt Hauseigentümern, die 
einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an einen 
qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste 
zu wenden (www.energie-effizienz-experten.de). Bei der Wahl des 
Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist 
wirklich aussagekräftig.
   Bedarfsausweis stellt energetischen Zustand genauer dar als 
Verbrauchsausweis
   Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den 
Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die 
Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom 
Verhalten der Bewohner abhängen.
   Die dena empfiehlt deshalb den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung 
berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller 
Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen 
Zustand des Gebäudes - unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden 
die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände - 
sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der 
energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, 
mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie 
gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.
   Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen 
Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis 
ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und 
einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch 
saniert wurden.
   Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen ab 2019 einen neuen 
Energieausweis
   Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen 
Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. 
Das heißt, hier werden in etwa einem Jahr die ersten Ausweise 
ungültig. Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser benötigen 
seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. 
Februar 2002 einen Energieausweis, sodass in diesen Fällen die 
Energieausweise bereits erneuert worden sind.
   Weitere Infos zum Energieausweis unter: http://bit.ly/2lQ3O6o.
   Zur Energieeffizienz-Expertenliste: 
www.energie-effizienz-experten.de.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Raili Münke, Chausseestraße 128
a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-726, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: 
muenke(at)dena.de, Internet: www.dena.de
Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell
      
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Datum: 18.01.2018 - 11:25 Uhr
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