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Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Maßnahmen für Energieeffizienz im neuen Koalitionsvertrag: Klimaschutz und Wohnungsbau nicht gegeneinander ausspielen

ID: 1575752

(ots) - Klimaziel für den Gebäudebereich muss durch
konkrete Maßnahmen wie Effizienzvorgaben,
Niedrigstenergiegebäudestandard und steuerliche Anreize untermauert
werden - Wohnungsbauförderung darf nicht gegen den Klimaschutz
ausgespielt werden - Deutschland hinkt europäischen Vorgaben
hinterher

Das von CDU, SPD und CSU neu verkündete Klimaziel 2030 wird
genauso scheitern wie das gerade aufgegebene Ziel für 2020, wenn das
große Potenzial zur Energieeffizienz im Gebäudebereich nicht
entschlossen angegangen wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert
die Koalitionsparteien daher auf, konkrete Maßnahmen für mehr
Klimaschutz im Gebäudebereich festzulegen. Dazu gehören
Effizienzvorgaben, ein Niedrigstenergiegebäudestandard sowie
steuerliche Anreize.

Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung muss der CO2-Ausstoß in
den Sektoren Wärme, Verkehr und Landwirtschaft um mindestens 120
Millionen Tonnen bis 2030 reduziert werden. Allein im Stromsektor und
durch den Ausbau der erneuerbaren Energien lässt sich dieses Ziel
nicht erreichen. Der Endenergiebedarf in Deutschland beträgt ca. 2500
Terawattstunden (TWh), der derzeitige Anteil von Wind- und
Sonnenenergie kommt gerade einmal auf 150 TWh. Diese Diskrepanz macht
deutlich: Neben einem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren
Energieträger sind massive Reduktionen beim Verbrauch, vor allem im
Gebäudebereich, nötig.

Dazu Sascha-Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die
bisher in den Arbeitspapieren für den Koalitionsvertrag vereinbarten
Maßnahmen zur Energieeffizienz sind zu unverbindlich. Wir begrüßen
die Bestätigung des Sektorziels für Gebäude im Klimaschutzplan 2050
und die Ankündigung, ein umfassendes Energieeffizienzgesetz zu
verabschieden. Daneben fehlen aber kurzfristig wirksame Maßnahmen und
Anreize für Bauherren und Investoren."





Ein Einfrieren der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf dem
jetzigen Niveau, wie im momentan vorliegenden Kapitel Wohnungsbau
vorgeschlagen, wäre aus Sicht der DUH ein verheerendes Signal für den
Klimaschutz. Stattdessen muss die EnEV mit dem Ziel der
Dekarbonisierung von Neubauten sowohl im Wohn- als auch
Gewerbebereich konsequent weiterentwickelt werden. Die DUH fordert
daher von der neuen Bundesregierung eine an den Klimazielen
ausgerichtete Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um das
Nebeneinander von Regelwerken zu beenden und den Standard für das
Niedrigstenergiegebäude im Neubau zu definieren. Das verlangen auch
die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie.

"Je weniger wir im Neubau machen, umso mehr muss im Gebäudebestand
passieren und hier sind die Hürden noch erheblich höher. Zwingend
erforderlich ist die steuerliche Abschreibung der energetischen
Sanierung. Deren Gegenfinanzierung muss im Zweifel aus Bundesmitteln
sichergestellt werden. Die steuerliche Förderung muss mit den anderen
Förderprogrammen Hand in Hand gehen. Hierfür fordern wir, eine Reform
der bestehenden Systematik anzugehen und umzusetzen, um den Zugang zu
Förderung zu vereinfachen und zielgruppenspezifischer auszurichten.
Gleichzeitig sollte damit eine anlassbezogene und verpflichtende
Energieberatung integriert werden, um auch im Bestand voran zu
kommen. Diese ganz konkreten Punkte für den Gebäudebereich müssen
durch strukturelles Umdenken und eine Veränderung der
Energiebesteuerung einhergehen: Die Klimawirkung von Energieträgern
zur Wärmeerzeugung und Fortbewegung müssen sich in der Bepreisung
beziehungsweise in der Besteuerung wiederfinden. Das ist wichtig,
wenn wir bei der Sektorenkopplung vorankommen wollen. Um die
Sektorenkopplung technisch weiterzuentwickeln, muss sowohl die
Energieinfrastruktur von Strom, Gas und Wärme als auch die
Ladeinfrastruktur zusammen gedacht werden", so Müller-Kraenner
weiter.



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Paula Brandmeyer, Teamleiterin Energieeffizienz
030 2400867-97, brandmeyer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 31.01.2018 - 14:06 Uhr
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