Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Maßnahmen für Energieeffizienz im neuen Koalitionsvertrag: Klimaschutz und Wohnungsbau nicht gegeneinander ausspielen
(ots) - Klimaziel für den Gebäudebereich muss durch 
konkrete Maßnahmen wie Effizienzvorgaben, 
Niedrigstenergiegebäudestandard und steuerliche Anreize untermauert 
werden - Wohnungsbauförderung darf nicht gegen den Klimaschutz 
ausgespielt werden - Deutschland hinkt europäischen Vorgaben 
hinterher
   Das von CDU, SPD und CSU neu verkündete Klimaziel 2030 wird 
genauso scheitern wie das gerade aufgegebene Ziel für 2020, wenn das 
große Potenzial zur Energieeffizienz im Gebäudebereich nicht 
entschlossen angegangen wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert 
die Koalitionsparteien daher auf, konkrete Maßnahmen für mehr 
Klimaschutz im Gebäudebereich festzulegen. Dazu gehören 
Effizienzvorgaben, ein Niedrigstenergiegebäudestandard sowie 
steuerliche Anreize.
   Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung muss der CO2-Ausstoß in 
den Sektoren Wärme, Verkehr und Landwirtschaft um mindestens 120 
Millionen Tonnen bis 2030 reduziert werden. Allein im Stromsektor und
durch den Ausbau der erneuerbaren Energien lässt sich dieses Ziel 
nicht erreichen. Der Endenergiebedarf in Deutschland beträgt ca. 2500
Terawattstunden (TWh), der derzeitige Anteil von Wind- und 
Sonnenenergie kommt gerade einmal auf 150 TWh. Diese Diskrepanz macht
deutlich: Neben einem zunehmenden Ausbau der erneuerbaren 
Energieträger sind massive Reduktionen beim Verbrauch, vor allem im 
Gebäudebereich, nötig.
   Dazu Sascha-Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die 
bisher in den Arbeitspapieren für den Koalitionsvertrag vereinbarten 
Maßnahmen zur Energieeffizienz sind zu unverbindlich. Wir begrüßen 
die Bestätigung des Sektorziels für Gebäude im Klimaschutzplan 2050 
und die Ankündigung, ein umfassendes Energieeffizienzgesetz zu 
verabschieden. Daneben fehlen aber kurzfristig wirksame Maßnahmen und
Anreize für Bauherren und Investoren."
   Ein Einfrieren der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf dem 
jetzigen Niveau, wie im momentan vorliegenden Kapitel Wohnungsbau 
vorgeschlagen, wäre aus Sicht der DUH ein verheerendes Signal für den
Klimaschutz. Stattdessen muss die EnEV mit dem Ziel der 
Dekarbonisierung von Neubauten sowohl im Wohn- als auch 
Gewerbebereich konsequent weiterentwickelt werden. Die DUH fordert 
daher von der neuen Bundesregierung eine an den Klimazielen 
ausgerichtete Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), um das 
Nebeneinander von Regelwerken zu beenden und den Standard für das 
Niedrigstenergiegebäude im Neubau zu definieren. Das verlangen auch 
die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie.
   "Je weniger wir im Neubau machen, umso mehr muss im Gebäudebestand
passieren und hier sind die Hürden noch erheblich höher. Zwingend 
erforderlich ist die steuerliche Abschreibung der energetischen 
Sanierung. Deren Gegenfinanzierung muss im Zweifel aus Bundesmitteln 
sichergestellt werden. Die steuerliche Förderung muss mit den anderen
Förderprogrammen Hand in Hand gehen. Hierfür fordern wir, eine Reform
der bestehenden Systematik anzugehen und umzusetzen, um den Zugang zu
Förderung zu vereinfachen und zielgruppenspezifischer auszurichten. 
Gleichzeitig sollte damit eine anlassbezogene und verpflichtende 
Energieberatung integriert werden, um auch im Bestand voran zu 
kommen. Diese ganz konkreten Punkte für den Gebäudebereich müssen 
durch strukturelles Umdenken und eine Veränderung der 
Energiebesteuerung einhergehen: Die Klimawirkung von Energieträgern 
zur Wärmeerzeugung und Fortbewegung müssen sich in der Bepreisung 
beziehungsweise in der Besteuerung wiederfinden. Das ist wichtig, 
wenn wir bei der Sektorenkopplung vorankommen wollen. Um die 
Sektorenkopplung technisch weiterzuentwickeln, muss sowohl die 
Energieinfrastruktur von Strom, Gas und Wärme als auch die 
Ladeinfrastruktur zusammen gedacht werden", so Müller-Kraenner 
weiter.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de 
 
Paula Brandmeyer, Teamleiterin Energieeffizienz
030 2400867-97, brandmeyer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 31.01.2018 - 14:06 Uhr
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