Ofen aus? Strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen
(ots) - Seit Januar 2018 gelten neue Grenzwerte für Abgase 
von Kamin-und Kachelöfen, die über 33 Jahre alt sind. 
Kaminofenbesitzer sind zum Austausch verpflichtet, wenn die Anlage 
die neuen Grenzwerte nicht erfüllt. In den kommenden Jahren laufen 
die Fristen für weitere Modelle ab. Ziel ist es, die Emissionen von 
Feinstaub zu verringern. Umfassende Informationen zum Thema bietet 
das Serviceportal www.intelligent-heizen.info.
   Während moderne Kaminöfen hocheffiziente Anlagen sind, die nur 
geringe Emissionen ausstoßen, entsprechen ältere Modelle nicht mehr 
den heutigen technischen und ökologischen Standards. Im Vergleich mit
neueren Geräten kann der Emissionsausstoß bei alten Feuerungsanlagen 
bis zu 85 Prozent höher sein. Dem sollen schärfere Grenzwerte Einhalt
gebieten, die in der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung 
(BImSchV) von 2010 festgelegt wurden. Schrittweise treten diese 
abhängig vom Baujahr in Kraft. Dann gilt: Feuerungsanlagen, die den 
Grenzwert überschreiten, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht 
werden.
   Austauschpflicht für Kaminofenbesitzer 
   Stichtag für Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren vom 1. Januar
1975 bis zum 31. Dezember 1984 war der 31. Dezember 2017. Seitdem ist
der Grenzwert von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro 
Kubikmeter Abgas gesetzlich vorgeschrieben. Kaminofenbesitzer müssen 
durch eine Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ihre Anlage
die strengeren Grenzwerte erfüllt. Falls das Baujahr nicht mehr 
ermittelbar ist, muss der Schadstoffausstoß durch den 
Schornsteinfeger gemessen werden. In den kommenden Jahren laufen die 
Fristen für weitere Modelle ab: Bis zum 31.12.2020 müssen Kamin- und 
Kachelöfen mit den Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt werden. 
Stichtag für Kamine, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt 
wurden, ist der 31.12.2024.
   Vorteile beim Neukauf 
   Moderne Kaminöfen arbeiten in jedem Fall emissionsarm und erfüllen
die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten. "Neben geringen 
Emissionen punkten moderne Anlagen auch mit anderen Aspekten. Sie 
heizen effizient und bieten außerdem in der Handhabung großen 
Komfort", betont Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes 
der Gebäudetechnik VdZ. Einen Überblick über die Spannbreite an 
technischen Ausführungen bietet die Broschüre 
"Einzelraumfeuerstätten", die unter www.intelligent-heizen.info 
erhältlich ist. Auf dem Portal finden Verbraucher auch weitere 
Informationen zu den Förderprogrammen für Holz als erneuerbare 
Energiequelle sowie hilfreiche Tipps zum Heizen mit Holz.
   Über "Intelligent heizen"
   Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein 
Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007 
informiert das Serviceportal technologieoffen und 
energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche 
Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie 
unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen 
und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook.  
Pressekontakt:
Christine Rutke | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Telefon: 030 308811-35 | E-Mail: presse(at)kompaktmedien.de
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Datum: 07.02.2018 - 11:08 Uhr
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