IndustrieTreff - Deutsche Umwelthilfe: Neue Verbrauchsmessgeräte für Pkw können amtliche Realmessungen auf der Str

IndustrieTreff

Deutsche Umwelthilfe: Neue Verbrauchsmessgeräte für Pkw können amtliche Realmessungen auf der Straße im Zulassungsverfahren nicht ersetzen

ID: 1606599

(ots) - DUH fordert Nachbesserung des unzureichenden
Vorschlags der EU-Kommission zum Einsatz von Verbrauchsmessgeräten
für Pkw - Lücke zwischen realem Kraftstoffverbrauch und
Herstellerangaben muss durch die Anwendung der bestehenden amtlichen
Nachmesspflicht geschlossen werden - DUH fordert Verbrauchsmessungen
auf der Straße als Bestandteil des Zulassungsverfahrens sowie
unabhängige amtliche Nachmessungen des Spritverbrauchs und wirksame
Sanktionen wie in den USA bei festgestellten Abweichungen von mehr
als vier Prozent - Bei der Abstimmung des Vorschlags am 3. Mai 2018
muss nachgeschärft werden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den Vorschlag der
EU-Kommission zum verpflichtenden Einbau von Verbrauchsmessgeräten in
Pkw als Maßnahme für ehrliche Spritverbrauchsangaben für
unzureichend. Die im Vorschlag vorgesehene Erhebung von
Verbrauchsdaten wird aus Sicht des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes nicht dazu führen, die wachsende Lücke
zwischen realem Kraftstoffverbrauch und den geschönten
Herstellerangaben zu schließen. Neben einer Nachschärfung der
geplanten Prüfverfahrens, fordert sie daher die Kommission auf,
gegenüber den Mitgliedsstaaten durchzusetzen, dass im Rahmen der
Typzulassung der Spritverbrauch und damit die CO2-Emissionen im
realen Fahrbetrieb durch behördliche Nachmessungen kontrolliert
werden. Der Technische Ausschuss "Kraftfahrzeuge" (TCVM) in der EU,
in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind, wird am 3. Mai 2018 über
den Vorschlag abstimmen. Die DUH fordert den TCVM auf, konkrete
Vorgaben zur Datensammlung, deren weiteren Nutzung sowie zur
Transparenz aufzuerlegen.

Die Kommission hat den Entwurf einer Verordnung zum
verpflichtenden Einbau von Verbrauchsmessgeräten in Pkw am 8. März
2018 mit dem Ziel vorgelegt, eine bessere Datengrundlage über den




Realverbrauch von Fahrzeugen zu schaffen, um damit die Lücke zwischen
den amtlichen Herstellerangaben und den realen CO2-Emissionen von Pkw
zu reduzieren. Diese liegt mittlerweile bei durchschnittlich 42
Prozent.

Die DUH begrüßt, dass über die Einführung der Verbrauchsmessgeräte
zumindest eine bessere Datengrundlage über den Realverbrauch von
Fahrzeugen geschaffen wird. Insgesamt wertet die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation die geplante Ausgestaltung als
unzureichend. So ist bislang nur vorgesehen, die erhobenen Daten zu
Monitoringzwecken zu sammeln. Dabei bleibt offen, wer Zugang zu den
Daten erhält und welche Konsequenzen bei festgestellten Verstößen
erfolgen. Die ermittelten Daten sollen laut Vorschlag bislang nur zur
Dokumentation des Status quo verwendet werden. Verbraucher, deren Pkw
einen überhöhten Mehrverbrauch aufweisen, haben bislang unzureichende
Rechte gegenüber den Herstellern. Aus Sicht der DUH ist es zwingend
erforderlich, dass die Fahrzeughalter Zugang zu den erhobenen Daten
erhalten. Die DUH fordert die EU-Kommission und den TCVM daher auf,
die Verordnung entsprechend zu konkretisieren.

"Der Vorschlag der EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska aus der
Generaldirektion Growth wird den Betrug an Umwelt und Kunden mit
falschen Spritverbrauchsangaben nicht beenden", kritisiert Barbara
Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. "Es bleibt
ungeregelt, was passiert, wenn die Verbrauchsmessgeräte relevante
Abweichungen zu den Herstellerangaben zeigen. Und vor allem fehlen
Vorgaben für die Zulassungsbehörde und Verpflichtungen für die
Automobilhersteller. Zudem muss sichergestellt sein, dass die
erhobenen Verbrauchsdaten ebenso wie die Ergebnisse der behördlichen
Nachmessungen offengelegt und festgestellte Verstöße sanktioniert
werden. Nur so kann die die systematische Verbrauchertäuschung durch
falsche Spritverbrauchsangaben endlich beendet werden."

Die DUH fordert die EU-Kommissarin auf, die in den einschlägigen
EU-Verordnungen zur Typgenehmigung vorgesehenen amtlichen Kontrollen
der Zulassungsbehörden einzufordern und notfalls durch die Einleitung
von Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen. Nur so kann die
Verwendung von Abschalteinrichtungen auch zur Generierung niedriger
CO2- und damit Spritverbrauchsangaben verhindert und ehrliche
Verbrauchsangaben durchgesetzt werden. Um CO2-Emissionen aus dem
Sektor faktisch zu mindern, muss die Nachprüfung der
Verbrauchsangaben und zukünftig zusätzlich die Ermittlung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter realen
Fahrbedingungen verpflichtende Voraussetzung zur Typzulassung werden.

"Wir fordern die Kommission auf, die vorgeschriebenen amtlichen
Kontrollen der CO2-Herstellerangaben durchzuführen und zukünftig auch
CO2-Messungen auf der Straße anzuordnen", so Metz.

Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die Verbrauchsmessgeräte
im Rahmen von Änderungen zum Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized
Light-Duty Vehicles Test Procedure) vorgelegt. Die wichtigste
Änderung zum Prüfverfahren WLTP ist die Pflicht für Autohersteller,
ihre Fahrzeuge mit standardisierten Verbrauchsmessgeräten
auszustatten. Diese befinden sich heutzutage bereits in den meisten
Fahrzeugen, waren aber bisher nicht Teil der Anforderungen zur
Erlangung der Typgenehmigung.

Eine am 10. April 2018 veröffentlichte Studie des Verbands
Transport and Environment (T&E) zeigt erneut, dass die CO2-Emissionen
von Neufahrzeugen in der EU real nicht sinken, sondern bereits im
Durchschnitt um 42 Prozent höher ausfallen als die offiziellen Werte
vorgeben. Die Autohersteller werden daher den für 2021 festgelegten
EU-Flottengrenzwert für Pkw von durchschnittlich 95 g CO2/km bei
weitem nicht erreichen. Im Verkehrssektor insgesamt steigen die
CO2-Emissionen seit 1990 an.

"Solange die Behörden die reale Minderung von CO2-Emissionen im
Straßenverkehr nicht durchzusetzen, werden die Automobilhersteller
weiterhin immer schwerere Fahrzeuge auf den Markt bringen, die
gleichbleibende oder steigende Spritverbräuche zeigen. Deshalb treten
sie für laxe Flottengrenzwerte ein und unterlaufen diese durch die
bisher erfolgreiche Verhinderung amtlicher Kontrollen und Sanktionen,
wie diese in den USA bei Abweichungen von mehr als vier Prozent durch
die Umweltbehörde EPA angewandt werden", sagt Metz.

In den vergangenen zehn Jahren gingen die durchschnittlichen
CO2-Emissionen von neu zugelassenen Pkw in Europa laut
Kraftfahrt-Bundesamt von 170 g/CO2 in 2007 auf 128 g/CO2 im Jahr 2017
um knapp 42 g CO2 zurück. Gemäß des International Council on Clean
Transportation (ICCT) sind die realen CO2-Emissionen von 197 g/CO2 in
2007 auf 184 g/CO2 im Jahr 2016 lediglich um 13 g CO2 gesunken.

Das im September 2017 neu eingeführte Prüfverfahren WLTP, das
ebenfalls Labormessungen vorsieht, wird den Betrug der
Automobilhersteller nicht beenden und auch nicht die Lücke zwischen
realem Verbrauch und geschönten Herstellerangaben schließen. Trotz
aller Neuerungen kann ein Laborverfahren reale Fahrbedingungen nicht
vollständig abbilden und ist weiter anfällig für Manipulationen. Axel
Friedrich, Internationaler Verkehrsberater, betont: "Die Hersteller
nutzen ''halblegale und illegale'' Umgehungsmaßnahmen, um die CO2-Werte
im Prüflabor zu ''schönen'', im alten wie im neuen System. Um diese
Praxis zu beenden, müssen die CO2-Werte, ebenso wie die
Schadstoffemissionen, auf der Straße ermittelt werden."

"Der vorliegende schwache Entwurf zur Einführung der
Verbrauchsmessgeräte passt zum mangelhaften Kommissionsvorschlag zur
weiteren Absenkung der CO2-Flottengrenzwerte. Manipulationen beim
Abgas-Skandal und bei CO2-Emissionen sind Ergebnis der faktisch nicht
existenten Marktüberwachung. Sie machen die Klimapolitik in diesem
Bereich zu einem Papiertiger", so Friedrich weiter.

Die DUH setzt sich seit vielen Jahren für ehrliche Spritangaben
ein. Die derzeitige Kampagne "Get Real - Für ehrliche Spritangaben!"
wird im Rahmen des LIFE-Programms der EU-Kommission gefördert.

Links:

Tabelle mit Entwicklung Real- zu Normverbräuchen:
http://l.duh.de/p180321b
Hintergrundpapier: http://l.duh.de/p180321b
Kampagnenwebseite: http://www.get-real.org
Informationen zum Thema Spritverbrauch:
https://www.duh.de/projekte/die-spritluege/



Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz(at)duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, axel.friedrich.berlin(at)gmail.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Call for papers und Präsentationsangebot verfügbar!
Kraftstoffpreise steigen deutlich / Höchstes Niveau seit fast drei Jahren (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.05.2018 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1606599
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 430 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Deutsche Umwelthilfe: Neue Verbrauchsmessgeräte für Pkw können amtliche Realmessungen auf der Straße im Zulassungsverfahren nicht ersetzen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.



Service


Bundesweiter Dienstleister nach DGUV Vorschrift 3.
Wir prüfen bundesweit nach DGUV V3.

Login