Strompreiserhöhungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Trojaner-Schreiben von Strom- und Gasanbietern ab (FOTO)

(ots) - 
   Bonusverwehrung, verschleppte Guthabenauszahlung und 
untergeschobene Verträge: Unseriöse Vorgehensweisen von 
Stromanbietern geben immer wieder Anlass für Verbraucherbeschwerden. 
Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt drei Unternehmen wegen 
intransparenter Preisänderungsmitteilungen abgemahnt. "In den 
Schreiben wird der eigentliche Zweck so geschickt versteckt und 
verschleiert, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung
kaum bemerken kann", moniert NRW-Verbraucherzentralenvorstand 
Wolfgang Schuldzinski: "womit er dann auch sein Sonderkündigungsrecht
für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verpasst." Die 
Energieversorger Strogon, Fuxx-Die Sparenergie GmbH und EVD 
(EnergieVersorgung Deutschland) wurden unter anderem aufgefordert, 
Verbrauchern keine Preisänderungen per E-Mail anzukündigen, ohne 
diese im Betreff auch eindeutig als solche zu kennzeichnen. Wenn 
Schreiben noch weitere Informationen enthalten, seien die 
Informationen zu den Preisänderungen deutlich hervorzuheben.
   Energieanbieter müssen ihre Kunden auf transparente und 
verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen 
unterrichten - so gibt es der Gesetzgeber vor. Eine rechtzeitige 
Ankündigung ist ebenso vorgeschrieben wie der Hinweis, dass Kunden 
bei Preisanhebungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Phantasievoll 
und findig interpretieren einige Unternehmen Transparenz und 
Verständlichkeit in der Kommunikation mit dem Kunden jedoch auf 
eigene Weise. "Per E-Mail oder Post werden Schreiben mit blumig 
formuliertem Betreff oder vermeintliche Servicemitteilungen 
verschickt, die über ihren tatsächlichen Anlass hinwegzutäuschen 
versuchen", zeigt Schuldzinski auf: "Da ist von 
Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was 
Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder 
den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier 
zu sortieren."
   Tatsächlich entpuppen sich diese Schreiben jedoch als "Trojaner": 
Denn nach ausführlichen Unternehmensinformationen wird eher beiläufig
oder als Randnotiz über die anstehenden Preiserhöhungen informiert. 
Oder die höheren Strompreise werden erst offensichtlich, wenn sich 
der Kunde durch einige Seiten der mitgeschickten neuen allgemeinen 
Geschäftsbedingungen durchklickt. "Da wundert es nicht, wenn 
Ratsuchende in den Beratungsstellen berichten, erst beim Erhalt der 
nächsten Rechnung von der Preiserhöhung erfahren zu haben", so 
Schuldzinski.
   Drei Anbieter - Strogon, Fuxx-Die Sparenergie und EVD -, die zum 
Teil auch in den gängigen Vergleichsportalen beim Ranking auf den 
ersten Seiten erscheinen, hat die Verbraucherzentrale NRW wegen solch
intransparenter Preiserhöhungsschreiben abgemahnt. "Zwar ist im 
Gesetz nicht detailliert geregelt, wie eine verständliche und 
nachvollziehbare Ankündigung aussehen muss, aber ein Betreff wie 
''Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen'' oder 
''Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen'' ist sicher nicht 
gemeint", erläutert der Verbraucherzentralenvorstand.
   Wenn die Anbieter das kritisierte Verfahren nicht unterlassen, 
wird die Verbraucherzentrale NRW klagen. "Richter müssen dann 
entscheiden, ob wir mit unserer Auffassung richtig liegen, dass 
Kunden bei einer E-Mail bereits unmittelbar im Betreff den Hinweis 
auf die Preiserhöhung erkennen müssen", beschreibt Schuldzinski die 
weiteren Schritte.
   Für eine transparente Information über Preisänderungen wäre es 
nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch wünschenswert, wenn 
alter und neuer Preis in einer Gegenüberstellung aufgeführt werden. 
"Denn vielfach wird nur der neue Preis genannt. Erst durch einen 
Vergleich mit den bisherigen Vertragsunterlagen muss der Kunde dann 
selbst ermitteln, wie stark dieser tatsächlich steigen wird. Da wird 
damit kalkuliert, dass er sich diese Mühe gar nicht erst macht und 
den neuen Preis akzeptiert anstatt zu vergleichen und zu einem 
günstigeren Anbieter zu wechseln", so Schuldzinski.
   Dass der Vorher-Nachher-Preisvergleich auf einen Blick durchaus 
ein praktikables Verfahren der Kundeninformation ist, machen einige 
Energieanbieter übrigens schon vorbildlich vor.
Pressekontakt:
Michelle Jahn
Tel. (0211) 38 09-173
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Datum: 16.05.2018 - 14:07 Uhr
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