IndustrieTreff - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien bedroht deren Marktfähigkeit - zusätzliche Maßnah

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Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien bedroht deren Marktfähigkeit - zusätzliche Maßnahmen nötig, um Ziele zu erreichen

ID: 1620763

(ots) -

- Neues Ziel der Bundesregierung - 65 Prozent erneuerbare Energien
bis 2030 - schwächt die Wettbewerbsfähigkeit grünen Stroms:
Einnahmen von Windkraftanlagen könnten um ein Drittel sinken
- Je größer der Anteil der erneuerbaren Energien an der
Erzeugungskapazität, desto geringer die Einnahmen der Betreiber
- Ohne weitere Maßnahmen könnte sich der Markteintritt
subventionsfreier Anlagen um Jahre verzögern

Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien an
der Erzeugungskapazität bis 2030 auf 65 Prozent erhöhen; bisher waren
50 Prozent geplant. Gleichzeitig hat Wirtschaftsminister Peter
Altmaier kürzlich angekündigt, dass neue Anlagen für erneuerbare
Energien bereits in fünf Jahren ohne Subventionen marktfähig sein
würden. Doch beides zu erreichen könnte schwierig werden, wie eine
Studie des Energiemarktanalysten Aurora Energy Research zeigt.
Demnach untergräbt der verstärkte Ausbau von Solaranlagen und
Windkraftwerken deren eigene Einnahmemöglichkeiten: Denn die
Kraftwerke produzieren nur dann Strom, wenn der Wind bläst oder die
Sonne scheint. Da die Wetterbedingungen für viele Anlagen
gleichzeitig gelten, sinkt in besonders wind- und sonnenreichen
Zeiten der Marktpreis für Strom und damit die Einnahmen der Betreiber
- und dies umso mehr, je höher die Zahl der Anlagen ist. Der
ambitionierte Ausbau erneuerbarer Kapazitäten, wie ihn die Regierung
beschlossen hat, könnte somit die Wettbewerbsfähigkeit neuer Anlagen
um mehrere Jahre verzögern.

"Unsere Berechnungen zeigen: Wenn der Anteil der Erneuerbaren im
Jahr 2030 von 50 auf 65 Prozent erhöht wird, sinken die Einnahmen
eines typischen Windkraftwerks am Strommarkt um ein Drittel", sagt
Manuel Köhler, Managing Direktor von Aurora Energy Research
Deutschland. "Das lässt sich selbst unter sehr optimistischen




Annahmen zur weiteren Kostensenkung von Erneuerbaren nur schwer
wieder wettmachen." Um das ehrgeizige Ziel dennoch zu erreichen,
müsse daher entweder die bisherige Subventionspolitik fortgesetzt
oder die regulatorischen Rahmenbedingungen seitens der Regierung
massiv verbessert werden. "Dazu gehört nicht nur eine Lösung für das
Problem der Kannibalisierung des Marktpreises", sagt der Experte. "Es
betrifft auch die Finanzierung und vertragsrechtliche Fragen."

CO2-Mindestpreis würde Wettbewerbsfähigkeit steigern

Als mögliche Maßnahme nennt die Studie unter anderem den
Mindestpreis für CO2, den die Bundesregierung bisher ablehnt. Diese
untere Preisgrenze für jede Tonne emittiertes CO2 würde den EU-weiten
Handel mit Emissionszertifikaten ergänzen und den Betreibern
CO2-freier Kraftwerke Mindesteinnahmen garantieren. Die
Aurora-Analyse zeigt, dass der Mindestpreis für CO2 mehr als ein
Viertel der Einnahmen eines Windkraftwerks absichern würde. Dadurch
würde zudem die Finanzierung erneuerbarer Anlagen mit Fremdkapital
erleichtert, denn abgesicherte Einnahmen gewährleisten Geldgebern
eine störungsfreie Darlehensrückzahlung und senken so die
Kapitalkosten.

Eine weitere Maßnahme, um die Marktfähigkeit der erneuerbaren
Energien zu stärken, wäre ein vereinfachter gesetzlicher Rahmen für
Langfristabnahmeverträge, so genannte Power Purchasing Agreements
(PPA). Google hat zum Beispiel für seine Datencenter im finnischen
Hamina ein PPA für den Strom einer schwedischen Windfarm
abgeschlossen, das deren Betreiber Einnahmen zusichert, ohne auf
staatliche Subventionen angewiesen zu sein. "Ähnliche Verträge sind
weltweit verbreitet und fungieren als Treiber für den Ausbau der
erneuerbaren Energien ohne staatliche Unterstützung", sagt Köhler. In
Deutschland seien langfristige PPAs dagegen noch nicht etabliert:
"Unter den Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gab es
schlicht keinen Bedarf dafür."

PPAs würden das Risikoprofil und die Finanzierbarkeit von
Erneuerbare-Energien-Projekten erheblich verbessern und so mehr
Marktkräfte in den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik & Co. bringen.
Dazu müssten allerdings bestehende regulatorische Hürden beseitigt
werden, etwa dass Verträge mit langfristigen Laufzeiten von 10 bis 15
Jahren stets gesonderte Verhandlungen benötigen, da sie bisher nicht
im AGB-Recht verankert sind. Wenn in den kommenden Jahren bei
Altanlagen die staatliche Förderung ausläuft, wird sich der PPA-Markt
in Deutschland beleben. Spätestens dann sollte der Gesetzgeber die
regulatorischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben.

"Die Ziele der Bundesregierung, bis 2030 den Anteil der
erneuerbaren Energien auf 65 Prozent zu erhöhen und gleichzeitig
diesen Ausbau marktgetrieben ablaufen zu lassen, sind schwer
miteinander vereinbar", zieht Aurora-Experte Köhler Resümee aus der
Studie. "Denn nach dem Prinzip Angebot und Nachfrage senkt ein
höherer Anteil erneuerbarer Energien zwangsläufig deren Einnahmen und
damit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzliche Maßnahmen wie die
Einführung eines CO2-Mindestpreises und der Abbau von regulatorischen
Hürden bei Langfristverträgen können helfen, die Vereinbarkeit dieser
Ziele bleibt aber selbst dann sehr herausfordernd."

Eine Kurzversion der Studie finden Sie hier: http://ots.de/xfsFOi

Weitere Informationen finden Sie unter www.auroraer.com/insight

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