IndustrieTreff - Mini-Photovoltaikanlage: Anschluss den Fachmann durchführen lassen / TÜV Rheinland: Anschluss übe

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Mini-Photovoltaikanlage: Anschluss den Fachmann durchführen lassen / TÜV Rheinland: Anschluss über Schuko-Stecker entspricht (noch) nicht der Norm / Keine Installation ohne Elektriker

ID: 1637563

(ots) - Es klingt verlockend: Die tragbare Solaranlage
einfach an die Steckdose anschließen und dann auf Balkon oder
Terrasse Sonnenstrom für den Elektrogrill oder die Musikanlage
produzieren. Doch Betreiber solcher Geräte, die auch
Stecker-Photovoltaik (PV) oder Plug&Play-PV genannt werden, bewegen
sich in einer rechtlichen Grauzone. Denn wenn das Gerät mehr Strom
als benötigt, produziert, wird dieser in das Stromnetz eingespeist.
"Der Anschluss über einen normalen Schuko-Stecker ist bisher noch
nicht normativ geregelt", erklärt Guido Volberg, Experte für
Photovoltaikmodule und -komponenten bei TÜV Rheinland.

Fachmann hilft bei der Installation

Wer trotzdem mit einem "Balkonkraftwerk" einen kleinen Beitrag zur
Energiewende leisten möchte, sollte auf Geräte mit einer
"Energiesteckvorrichtung" setzen. Diese speziellen
Einspeisesteckdosen sind berührungssicher und entsprechen der
aktuellen Norm für Anschluss und Betrieb von Mini-PV-Anlagen (DIN VDE
0100-551-1). Die Spezialsteckdosen sollte ein Fachmann installieren.
"Der Elektriker überprüft dabei den Zustand der Leitungen und stellt
somit sicher, dass alle Voraussetzungen für den sicheren Betrieb
gegeben sind", rät Volberg. Denn noch bleiben für Verbraucher Fragen
offen.

Produktnorm ist in Arbeit

Die VDE-Norm regelt lediglich den Anschluss und Betrieb der
Anlagen, für die Geräte selbst gibt es noch keine eigene Produktnorm,
an die sich Hersteller halten müssen und auf die sich Verbraucher
verlassen können. Aktuell wird an einer solchen Norm gearbeitet.
Volberg empfiehlt deshalb, dem Elektriker auch das Modul zu zeigen.
Der Fachmann kann feststellen, ob der Wechselrichter den
entsprechenden Sicherheitsstandards entspricht und so am Modul
befestigt ist, dass zum Beispiel keine Materialermüdung durch
Überhitzung hervorgerufen werden kann. Volberg rät außerdem dazu,




sich vor der Inbetriebnahme einer Balkon-PV-Anlage beim örtlichen
Stromnetzbetreiber zu informieren und die Inbetriebnahme der Anlage
mitzuteilen.



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Datum: 07.08.2018 - 10:00 Uhr
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