IndustrieTreff - Sicherheit bei der Bestellung von Wärmeenergie

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Sicherheit bei der Bestellung von Wärmeenergie

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Verbraucherschutz auch auf Lieferung ausweiten


(industrietreff) - sup.- Warmes Wasser und Heizungswärme gehören zu den Selbstverständlichkeiten der Wohngebäude-Ausstattung. Nicht nur im Winter würden Ausfälle bei der Wärmeerzeugung den Alltag der Bewohner erheblich beeinträchtigen. So sind Schwankungen bei der Duschwasser-Temperatur oftmals ebenso eine Folge unzulänglich gewarteter Gebäudetechnik wie Heizkörper, die nicht mehr richtig warm werden. Deshalb achten die meisten Eigentümer auf eine fachgerechte Überwachung ihrer Anlagen. Die fehlerfreie Funktion des Brenners in der Heizungsanlage, die bedarfsgerechte Einstellung der Regelungsautomatik sowie die Wärmeverteilung in die einzelnen Räume sollten regelmäßig von Profis inspiziert werden. Das gilt ebenso für das Innere eines Heizöltanks, denn unentdeckte Ablagerungen am Tankboden können die Brennerleistung und damit die Energieeffizienz beeinflussen.



Wartungstermine bei der häuslichen Wärmetechnik sind Schutzmaßnahmen, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Gerade Heizöl-Nutzer sollten den Profi-Check noch auf einen weiteren Bereich ausdehnen, der Einfluss auf die Wärmekosten haben kann: den Liefervorgang vom Lager des Heizölhändlers bis zur Befüllung des Kundentanks. Die Liefertechnik am Tankwagen des Heizölhändlers muss nämlich ebenso zuverlässig arbeiten wie die Heizung im Haus. Andernfalls könnte z. B. eine ungenaue Mengenmessung bei der Tankbefüllung falsche Daten für die Abrechnung liefern. Die regelmäßige technische Überprüfung dieser Geräte liegt natürlich außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verbrauchers. Er kann aber schon bei der Wahl seines Heizöl-Lieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel achten. Diese Auszeichnung belegt die Seriosität des Händlers und wird erst nach umfangreichen Kontrollen durch externe Gutachter vergeben (www.guetezeichen-energiehandel.de). Der gesamte Liefervorgang von der vorschriftsmäßigen Ausstattung der Fahrzeuge bis zur Eichgültigkeit der Zähleranlagen wird bei Anbietern mit RAL-Gütezeichen strenger überwacht als gesetzlich vorgeschrieben. Die möglicherweise preisverzerrende Kontroll-Lücke vor der eigentlichen Nutzung des Brennstoffs kann so ohne Aufwand und zusätzliche Kosten geschlossen werden.




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Datum: 12.09.2018 - 12:05 Uhr
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