IndustrieTreff - Betriebsstromkosten: Mieter zahlen oft zu viel

IndustrieTreff

Betriebsstromkosten: Mieter zahlen oft zu viel

ID: 164927

Bundesweites Einsparpotenzial von 90 Millionen Euro jährlich / Neuer interaktiver Energiespar-Ratgeber hilft, erhöhte Kosten zu erkennen

(industrietreff) - Berlin, 23. Februar 2010. Nur wenige Mieter kennen die Stromkosten für den Betrieb ihrer Heizanlage, obwohl deutschlandweit 90 Millionen Euro jährlich bei den Betriebsstromkosten eingespart werden könnten. Dies hat die gemeinnützige co2online GmbH bei der Auswertung von mehr als 30.000 Heizkostenabrechnungen ermittelt. Hilfestellung leistet der neue interaktive „BetriebsstromCheck“ von co2online und ein begleitendes Themenspezial auf www.heizspiegel.de. Mit dem Check kann jeder Mieter in einer Minute ermitteln, ob er zuviel für den Betriebsstrom bezahlt. Das individuelle Ergebnis mit Hinweisen für die nächsten Schritte ist so aufbereitet, dass es an den Vermieter oder die Hausverwaltung weitergeleitet werden kann und im Idealfall Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage nach sich zieht.
„Jährlich können 450 Millionen Kilowattstunden Strom und über 290.000 Tonnen CO2 eingespart werden, wenn Vermieter und Hausbesitzer ein paar einfache Eingriffe an ihrer Heizanlage vornehmen lassen und Mieter mehr Transparenz in der Heizkostenabrechnung erhalten“, rechnet Stefanie Jank von co2online und Projektleiterin der vom Bundesumweltministerium geförderten Heizspiegelkampagne vor. Das entspricht ungefähr dem jährlichen Stromverbrauch einer Stadt von der Größe Augsburgs.

Vielen Heizkostenabrechnungen mangelt es an Transparenz

Ein Problem bei der Ermittlung optimaler Betriebsstromkosten: mangelnde Transparenz der Heizkostenabrechnung. „Die Betriebsstromkosten sollten als Heiznebenkosten in der Heizkostenabrechnung aufgeführt werden. Nur dann kann der Mieter die Kosten wirklich nachvollziehen und prüfen“, erklärt Jank. Dies geschehe jedoch immer noch nicht flächendeckend, wie co2online bei der Analyse der Heizkostenabrechungen festgestellt hat. Viele Heizkostenabrechnungen seien unvollständig und weisen einzelne Posten wie den „Betriebsstrom“ oftmals gar nicht auf. In diesen Fällen helfe nur noch die direkte Nachfrage beim Vermieter, der zur Darlegung der Grundlage seiner Berechnungen verpflichtet sei. Wo der Mieter auf seiner Abrechnung die Betriebsstromkosten finden kann, was er tun sollte, wenn sie nicht aufgeführt werden und viele weitere Informationen rund um das Thema Betriebsstrom können Mieter ab sofort auf www.heizspiegel.de nachlesen.





Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die Heizspiegelkampagne

Die Heizspiegelkampagne (www.heizspiegel.de) wird von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online mbH initiiert und vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Klimaschutzinitiative gefördert. Seit 1995 nutzen mehr als 60 Gemeinden in Deutschland kommunale Heizspiegel. Seit 2005 wird der Bundesweite Heizspiegel veröffentlicht. In der Folge haben Mieter und Hauseigentümer fast 30.000 individuelle Heizgutachten bezogen. Für die größte Migrantengruppe Deutschlands gibt es die Heizgutachten auch in türkischer Sprache.



Leseranfragen:


Andreas Braun
co2online gemeinnützige GmbH
Hochkirchstr. 9 | 10829 Berlin
Tel.: 030 / 780 96 65 - 10
E-Mail: andreas.braun(at)co2online.de



Kontakt / Agentur:


Andreas Braun
co2online gemeinnützige GmbH
Hochkirchstr. 9 | 10829 Berlin
Tel.: 030 / 780 96 65 - 10
E-Mail: andreas.braun(at)co2online.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Fragwürdige Vorschriften fördern ungesundes Wohnen durch falsches Bauen und falsches Heizen
operational services rät: Mit Green IT zurück in die schwarzen Zahlen
Bereitgestellt von Benutzer: co2online
Datum: 23.02.2010 - 10:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 164927
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 621 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Betriebsstromkosten: Mieter zahlen oft zu viel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

co2online gemeinnützige GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von co2online gemeinnützige GmbH