Neue EU-weite Kraftstoffkennzeichnung tritt in Deutschland nicht rechtzeitig in Kraft (FOTO)

(ots) - 
   Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) 
bedauert, dass die ab dem 12. Oktober 2018 verpflichtend in allen 
EU-Mitgliedstaaten einzuführenden neuen Kraftstoffkennzeichnungen 
noch nicht an deutschen Tankstellen und neuen Kraftfahrzeugen 
angebracht  werden. Für die nationale Umsetzung einer entsprechenden 
EU-Vorgabe ist die Anpassung einer Verordnung zur Durchführung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) erforderlich, die noch 
nicht vorliegt. Somit wird Deutschland im Gegensatz zu seinen 
europäischen Nachbarn die Umsetzungsfrist versäumen. Nach Art. 7 der 
Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für 
alternative Kraftstoffe muss europaweit eine neue 
Kraftstoffkennzeichnung eingeführt werden. Damit sollen Verbraucher 
verständliche und verlässliche Informationen über die Kraftstoffe 
erhalten, mit denen sie regelmäßig ihre Autos betanken können. Schon 
2016 hatten europäische und deutsche Normungsorganisationen daher 
entsprechende Regelungen zur Kraftstoffkennzeichnung erarbeitet und 
mit der DIN EN 16942 veröffentlicht. Die EU-einheitliche 
Kennzeichnung soll auch Fehlbetankung vermeiden, denn die 
Kraftstoffsorten haben bisher häufig spezielle nationale 
Bezeichnungen, die sich nicht immer eindeutig von einer Sprache in 
die andere übersetzen lassen, wie beispielsweise "gasolina" für 
Benzin in Spanien und "gasoil" oder "gazole" für Diesel in 
Frankreich.
   Die neuen Kennzeichnungen mit verschiedenen geometrischen Formen 
für Benzinsorten wie Super E10, Super (E5) und E85, Diesel sowie für 
gasförmige Kraftstoffe sollen verpflichtend angebracht werden
   - an allen Kraftstoffeinfüllstutzen und in Handbüchern neu 
     produzierter Fahrzeuge
   - an öffentlichen Tankstellen an der Zapfsäule und an der 
     Zapfpistole
   - als Information im Fahrzeughandel.
   Nach Informationen des BDBe wird das für die Umsetzung der vier 
Jahre alten EU-Richtlinie verantwortliche Bundesumweltministerium 
einen entsprechenden Verordnungsentwurf erst im Frühjahr 2019 
vorlegen.
   Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, bedauert die verpasste 
Chance zur rechtzeitigen Einführung der neuen Kraftstoffkennzeichnung
an Fahrzeugen und Tankstellen: "Sie schafft für Verbraucherinnen und 
Verbraucher Klarheit, welche Kraftstoffsorten ein Fahrzeug verträgt. 
Damit kann auch das Verbrauchervertrauen in zertifizierte 
Biokraftstoffe aus Europa erhöht werden, was wiederum dabei hilft, 
die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren. 
Derzeit sind es fast ausschließlich Biokraftstoffe, die zur Minderung
des Treibhausgasausstoßes im Verkehr beitragen: 2017 sparten sie 7,7 
Mio. Tonnen CO2-Äquivalente ein."
   Antworten auf häufig gestellte Fragen für Verbraucher und 
Informationen für die zur Durchführung verpflichteten 
Automobilhersteller und Tankstellen stehen in 18 Sprachen unter der 
vom europäischen Automobilherstellerverband ACEA u.a. 
veröffentlichten Internetseite www.fuel-identifiers.eu zur Verfügung.
Pressekontakt:
Carola Wunderlich
+49 (0)30 301 29 53-13
presse(at)bdbe.de
www.bdbe.de
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Datum: 09.10.2018 - 11:04 Uhr
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