Prüfung der Schallemissionen von Windenergieanlagen in Deutschland etabliert - Strenge Grenzwerte der TA Lärm werden eingehalten
(ots) - Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formuliert in
ihrem neuen Bericht "Leitlinien für Umgebungslärm" Empfehlung
hinsichtlich der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen -
unter anderem auch für die Windenergie. Der Bundesverband WindEnergie
(BWE) ordnet diese Empfehlungen in den aktuellen regulatorischen
Rahmen in Deutschland ein.
Die WHO empfiehlt in ihrem Bericht, dass Schallemissionen aus
Windenergieanlagen in der unmittelbaren Nähe von allgemeinen
Wohngebieten unter Tag einen Wert von 45 dB(A) nicht überschreiten
sollte, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Für
den Betrieb von Windenergieanlagen bei Nacht erteilt die WHO keine
explizite Empfehlung.
"In Deutschland sind die Schallemissionen von Windenergieanlagen
bereits heute ein wichtiger Bestandteil der Immissionsrechtlichen
Prüfung. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz
sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanalgen in
der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die
Erteilung von Genehmigungen. In Teilen gehen die aktuellen
Richtlinien der TA Lärm deutlich über die Empfehlungen der WHO
hinaus. So bestehen klare Richtwerte für Schallemissionen aus
Windenergieanlagen bei Nacht, die in allgemeinen Wohngebieten bei 40
dB(A) liegen. Der Schutz von Anwohnern ist also bereits heute gelebte
Praxis", kommentiert Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband
WindEnergie (BWE).
Die seitens der WHO ausgesprochenen Empfehlungen zur Windenergie
müssen außerdem im Kontext der Gesamtpublikation verstanden werden.
Die WHO-Publikation untersucht die Lärmquellen Straßenverkehr,
Schienenverkehr, Luftfahrt, Windenergie und Freizeitlärm und gibt
jeweils spezifische Empfehlungen. Dabei wird unterschieden, welche
Maßnahmen dringend empfohlen werden ("strong recommendation") und
welche fakultativ sind ("conditional recommendation"). Während die
Empfehlung in den Bereichen Straßenverkehr, Schienenverkehr,
Luftfahrt und Freizeitlärm als dringend kategorisiert sind, stellt
die WHO deutlich klar, dass die Empfehlungen zur Windenergie nur
einen fakultativen Charakter haben. Von den im Bericht untersuchten
Lärmquellen ist die Windenergie damit der schwächste Lärmemittent.
Zur Erklärung dieser Einordnung schreibt die WHO, dass die
vorhandene Daten- und Forschungslage zu Windenergieanlagen nicht
ausreicht, um fundierte Aussagen zu treffen. Aufgrund der
resultierenden geringen Prognosesicherheit räumt die WHO ferner ein,
dass die Empfehlungen zu Windenergieanlagen in gewissen Situationen
nicht anwendbar sind. Damit schwächt die WHO ihre eigenen Aussagen
bereits im Vorwort des veröffentlichten Berichts ab.
"Windenergieanlagen aus dem Zusammenhang der WHO-Studie
herauszureißen und in den alleinigen Fokus zu stellen ist nicht
zulässig. Erst vor wenigen Tagen hat die Branche auf der
WindEnergy2018 gezeigt, dass weiter kräftig und erfolgreich daran
gearbeitet wird, dass Windenergieanlagen durch technische
Innovationen noch ruhiger und leiser preiswerten CO2-freien Strom für
immer mehr Menschen produzieren," sagt Wolfram Axthelm.
Grafik zur Einordnung der Schallemissionen verschiedener
Alltagssituationen: http://ots.de/1WUGlG
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Wolfram Axthelm, Pressesprecher
Neustädtische Kirchstraße 6
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Datum: 10.10.2018 - 11:32 Uhr
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