IndustrieTreff - Gemeinsame Stellungnahme zum Energiesammelgesetz (Erneuerung EEG, KWKG und EnWG) von ASUE, B.KWK, DE

IndustrieTreff

Gemeinsame Stellungnahme zum Energiesammelgesetz (Erneuerung EEG, KWKG und EnWG) von ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW

ID: 1662113

ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

(PresseBox) - Am Abend des 5. Oktobers 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) endlich das lange als 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG unter anderem an die Verbände der Energiewirtschaft verschickt. Die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Teilnahme an der ausdrücklich informellen Verbändebeteiligung. Viel zur kurz für eine angemessenen Prüfung der umfangreichen Gesetzesänderungen, kritisierten die ASUE, der B.KWK, die DENEFF und der VfW in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem als Energiesammelgesetz bezeichneten Paket. 

Auf mehr als 40 Seiten hat das BMWi ausgeführt, wie KWKG und EEG an technologische Entwicklungen angepasst und Lücken früherer Gesetzestexte geschlossen werden können. So wird beispielsweise die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (die Verbände berichteten), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Das begrüßen die Verbände ausdrücklich. Deutliche Kritik üben sie hingegen am Wegfall der EEG-Vergünstigung für industrielle KWK-Anlagen deren Leistung zwischen 1 MW und unter 10 MW liegen. Für diese Fälle sollte ein Einzelfallnachweis ermöglicht werden, wenn tatsächlich keine Überförderung stattfinde, wie sie derzeit aber grundsätzlich unterstellt werde.

Außerdem werden Formulierungen zum Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen kritisiert. Hierdurch wird gasnetzfernen Anlagen, die mit nachhaltigen biogenen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten, eine Förderung effizienzsteigender Maßnahmen von vornherein vorenthalten. Auch nicht vermeidbare Abwärme aus beliebigen Industrie- und Kraftwerksanlagen soll nach Meinung der Verbände aus Effizienzgründen der Energieerzeugung explizit als Einsatzstoff für von der EEG-Umlage befreite KWK-Anlagen erfasst werden, da diese Wärmeenergie sonst ungenutzt bliebe. 





Für das KWKG schlagen die Verbände vor dem Hintergrund der nach § 53 EnStG hocheffizienten BHKWs mit z. B. mehr als 70 % Jahresnutzungsgrad vor, ORC-Anlagen und Brüdendampf verstromende Dampfturbinen ohne den klassischen Effizienznachweis in die Regelungen aufzunehmen, da diesen Anlagen keine Energie aus Energieerzeugnissen bzw. Brennstoffen zugeführt wird. Ein weiterer und nicht neuer Vorschlag ist die explizite Einführung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Gerade finanzschwächere, kleinere KWK-Betreiber würden von dieser für den Staat kostenneutralen Veränderung profitieren, weil sie ihre Auszahlung schon wesentlich früher erhalten würden. Derzeit wird diese Form der Abrechnung im KWKG weder ausgeschlossen noch zugelassen, weswegen die Verbände für deren explizite Nennung in § 6 KWKG plädieren. Abschließend begrüßen die Verbände die Ausnahme für kleine KWK-Anlagen vom Kumulierungsverbot nach § 7 KWKG, fordern aber gleichzeitig eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf den einheitlichen Wert von 50 kWel. 

Schließlich fordern die Verbände für den effizienten Umbau der deutschen Energielandschaft die Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken und diese Anwendung grundsätzlich und umfassend als förderunschädlich zu definieren. 

Auch in der Kürze der zur Analyse zur Verfügung stehenden Zeit haben sich die vier Verbände auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt und vor Fristablauf an das BMWi übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen zügig ausgewertet werden, damit die formelle Anhörung der Verbände mit ausreichend Vorlauf zur konsolidierten Meinungsbildung ausgestattet werden kann und die Änderungen noch vor dem Jahreswechsel in eine Beschlussfassung kommen.

Kontaktinformationen

ASUE - Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.

Robert-Koch-Platz 4

10115 Berlin

Tel.: +49 30 22191349-0

Fax: +49 30 22191349-9

E-Mail: info(at)asue.de

www.asue.de

B.KWK - Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.

Marktgrafenstraße 56

10117 Berlin

Tel.: + 49 30 270 192 81-0

Fax: +49 30 270 192 81-99

E-Mail: info(at)bkwk.de

www.bkwk.de

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)

Kirchstr. 21

10557 Berlin

Tel.: +49 30 36409701

Fax: +49 30 36409742

E-Mail: info(at)deneff.org

www.deneff.org

VfW - Verband für Wärmelieferung e.V.

Lister Meile 27

30161 Hannover

Tel.: +49 511 36590-0

Fax: +49 511 36590-19

E-Mail: hannover(at)vfw.de

www.energiecontracting.de


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  VARTA Storage und Porsche Holding Salzburg kooperieren
Town & Country Haus hat rund 100 Musterhäuser deutschlandweit
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.10.2018 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1662113
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 381 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Gemeinsame Stellungnahme zum Energiesammelgesetz (Erneuerung EEG, KWKG und EnWG) von ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)