IndustrieTreff - EUROSOLAR zum EuGH-Urteil: EEG ist keine Beihilfe und damit keine Subvention

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EUROSOLAR zum EuGH-Urteil: EEG ist keine Beihilfe und damit keine Subvention

ID: 1709411

Dr. Fabio Longo, Vizepräsident der gemeinnützigen Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien - EUROSOLAR e.V., erklärt zum EuGH-Urteil

(PresseBox) - ?Wir freuen uns über das Urteil des höchsten Europäischen Gerichts, das abschließend und rechtsverbindlich festgestellt hat, dass das letzte echte EEG 2012 keine Beihilfe und damit auch keine Subvention darstellt. Seit Beginn der ? von interessierter Seite ? konstruierten Beihilfe-Debatte gegen das EEG, hat EUROSOLAR immer die Auffassung vertreten, dass die Unterwerfung der Erneuerbaren Energien unter das Beihilfe-Regime der EU-Kommission rechtlich nicht geboten ist, sondern nur dazu dient, das Geschäftsmodell der fossil-atomaren Energiewirtschaft zulasten der Allgemeinheit zu verlängern. Leider kommt das Urteil zu spät, um den bereits entstandenen schweren Schaden beim Ausbau Erneuerbarer Energien seit der falschen Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission in 2014 rückgängig zu machen. Nach dem Zusammenbruch des Ausbaus der Solar- und der Bioenergie hat diese verheerende Politik im Jahr 2018 auch die Windenergie erreicht. Während die Energiewende und der Klimaschutz fast in jeder Sonntagsrede seinen Platz hat, findet zurzeit kein nennenswerter Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr statt ? die Energiewende ist damit zum Erliegen gekommen, wovor EUROSOLAR die verantwortlichen Politiker vor der Einführung des Ausbau-Deckels und der Ausschreibungen mit dem EEG 2017 eindringlich gewarnt hat.

Umso mehr muss jetzt die vom EuGH geschaffene Rechtsklarheit genutzt werden, der Energiewende wieder neuen Schwung zu verleihen. Das Ausbremsen der Energiewende muss beendet und das EEG repariert werden. Bewährte Regelungen des echten EEG, mit denen die Energiewende durch kräftigen Zubau regenerativer Erzeugungskapazitäten verwirklicht wurde, müssen wieder eingeführt werden.?

Hintergrund: EUROSOLAR hatte in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass das Beihilfe-Regime der EU-Kommission die Energiewende lahmlegen würde, und dass sich die Bundesregierung diesem nicht unterwerfen solle. Dazu hier ein Auszug aus der EUROSOLAR-Stellungnahme vom Februar 2015:





EUROSOLAR-Memorandum zum Grünbuch ?Ein Strommarkt für die Energiewende?: Neue Energiemarktordnung statt nur ein Strommarktdesign (Februar 2015):

Die Energiewende gibt es nur mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien. Aus gegebenem Anlass muss diese Binsenweisheit wiederholt werden. Denn mit den sog. ?Zielkorridoren? im EEG 2014 wird es schon auf der Ebene der Ziele keine wirkliche Energiewende geben. Jeweils 2,5 GW Zubau an Wind- und Solarenergie pro Jahr reichen noch nicht einmal dazu aus, die unzureichenden Ziele des EEG 2014 von 80 % EE-Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Hierzu wäre bei Wind- und Solarenergie ein Zubau von jeweils 4 GW erforderlich. (?) Noch verheerender würden sich die ? europarechtlich nicht (!) gebotenen ? Ausschreibungen auswirken. Dies kann man an der Pilot-Ausschreibungs-Verordnung für Solarfreiflächenanlagen (Freiflächenausschreibungsverordnung ? FFAV) sehen, die zwischen den Jahren 2015 bis 2017 sinkende (!) Kleinst-Quoten für den ?Zubau? vorsieht. Darüber hinaus werden durch die bürokratischen Ausschreibungen die treibenden Kräfte der Energiewende seit 1990/2000 nun endgültig vom Markt gedrängt. Wenn aber Mittelstand, Energiegenossenschaften, kleine Stadtwerke und Bürger nicht mehr investieren, fallen knapp 90 % der bisherigen Investoren aus. Dies wird sich als die größte Bremse bei der Energiewende erweisen. Denn zentralistische Großprojekte, wie teure Offshore-Windparks, können diesen Ausfall bei weitem nicht kompensieren. Die Instrumente mit dem EEG als Kern der neuen Energiemarktordnung formuliert das EUROSOLAR-Memorandum zu den Eckpunkten für eine EEG-Novelle: ?Wirtschaftlich vernünftig ist jetzt, die preiswerten Erneuerbaren beschleunigt auszubauen?.


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Datum: 28.03.2019 - 17:32 Uhr
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