IndustrieTreff - Nach Anruf ungewollter Stromvertrag / Marktwächter Energie warnt: Mivolta betreibt unrechtmäßige

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Nach Anruf ungewollter Stromvertrag / Marktwächter Energie warnt: Mivolta betreibt unrechtmäßige Vertriebstaktik

ID: 1720580

(ots) - Ein Energieunternehmen kündigt ohne Einverständnis
der Verbraucher bestehende Strom- und Gas-Verträge, um sie fortan
selbst zu beliefern. Dem Marktwächter Energie liegen derzeit
Meldungen von Verbrauchern vor, die plötzlich einen neuen
Energievertrag mit Mivolta haben. Sie berichten bundesweit von
unerwünschten Werbeanrufen, in denen teilweise unter einem Vorwand
Daten abgefragt wurden. Für Verbraucher gilt: Fragt ein Anrufer nach
persönlichen Daten wie zum Beispiel der Zählernummer, sollten sie das
Gespräch am besten beenden.

Derzeit beschweren sich Verbraucher aus mehreren Bundesländern
über unerwünschte Werbeanrufe des Energieunternehmens Mivolta.
Betroffene Verbraucher schildern, wie sie innerhalb weniger Tage
mehrmals angerufen wurden. In manchen Fällen lagen den Anrufern
bereits Name und Adresse der Verbraucher sowie deren aktuelle
Stromanbieter vor. Obwohl die Verbraucher ausdrücklich erklärten,
nicht an einem neuen Stromvertrag interessiert zu sein, erhielten sie
kurz darauf ein Begrüßungsschreiben der Firma Mivolta inklusive der
Daten ihres neuen Liefervertrages.

Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits
mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden -
beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder
Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und
unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar
unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder
missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein
Anrufer persönliche Daten ab und möchte vielleicht sogar die
Zählernummer wissen, sollten sie das Gespräch beenden.

Um die Zahl der untergeschobenen Verträge zu vermindern, fordert
der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Bestätigungslösung.
Verbraucher sollen nach einem Vertragsabschluss am Telefon mit




ausreichender Zeit danach die Vertragsunterlagen erhalten und den
Vertrag bestätigen. Außerdem sollte die Kündigungsvollmacht der
Verbraucher dem Altversorger zur Kündigung aller Strom- und
Gasverträge standardmäßig vorgelegt werden. Nur so kann sicher von
einer Zustimmung des Verbrauchers zum Vertragswechsel ausgegangen
werden.

Mivolta wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
bereits 2016 wegen unerlaubter Telefonwerbung erfolgreich verklagt.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt derzeit aus dem
gleichen Grund ein Verfahren gegen das Unternehmen.

Untergeschobene Strom- und Gasverträge sind ein andauerndes
Problem. Der Marktwächter Energie hat das Thema bereits untersucht
und Ende des Jahres 2018 die Studie "Ungewollte Anbieterwechsel auf
dem Strom- und Gasmarkt" veröffentlicht. Zudem hat der vzbv in diesem
Zusammenhang erfolgreich gegen einen anderen Anbieter geklagt.



Pressekontakt:
Kathrin Ida Krockenberger
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marktwächter Energie
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Tel.: (030) 258 00-182 kathrin.krockenberger(at)vzbv.de

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Datum: 15.05.2019 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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