VW-Abgasskandal: OLG München stellt sich auf die Seite der Geschädigten
(ots) - In einer Verfügung des OLG München vom 04.07.2019, 
Az. 18 U 4761/18, bejaht der erkennende Senat das Vorliegen einer 
vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW. 
   In diesem von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten 
Prozess ging es um einen Audi mit dem Skandalmotor "EA189".
   Bereits das Inverkehrbringen eines derartigen Fahrzeugs stelle 
eine konkludente Täuschung des Endkunden dar, so der Senat.
   Ein konkretes Einwirken von VW auf das Vorstellungsbild des 
Klägers bei Erwerb des Fahrzeugs sei nicht erforderlich. Ebenso wenig
könne sich Volkswagen darauf berufen, dass es sich hier um einen 
Gebrauchtwagen gehandelt hat. 
   Der Schaden des Käufers sei bereits mit Abschluss des zustande 
gekommenen Kaufvertrages über den der Manipulationssoftware 
ausgestatteten Wagen eingetreten. 
   Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stelle 
eine bewusste arglistige Täuschung regelmäßig zugleich einen Verstoß 
gegen die guten Sitten dar. Die im Prozess von Volkswagen geäußerte 
Ansicht, dass die Verwendung einer dem Endkunden gegenüber nicht 
offengelegten Abschaltautomatik nicht gegen das Anstandsgefühl aller 
billig und gerecht Denkenden verstoße, wurde vom Senat nicht geteilt.
   Dass die Verwendung der Software ein "Verhaltensexzess eines 
untergeordneten Mitarbeiters", der den Vorstand bzw. Repräsentanten, 
der den Einsatz der Motorsteuerungssoftware genehmigt hat, ebenfalls 
getäuscht haben müsste, hielt der Senat für höchst unwahrscheinlich 
und kommt zum Schluss, dass eine tatsächliche Vermutung dafür 
bestehe, dass ein Vorstand oder Repräsentant den Einsatz der 
beanstandeten Motorsteuerungssoftware gekannt und gebilligt hat.
   Den Vortrag der VW AG, sie habe trotz Bemühungen nicht ermitteln 
können, wer für die Entwicklung und den Einbau der 
streitgegenständlichen Software verantwortlich sei, bewertete das 
Gericht als unsubstantiiert und widerspreche jeder Lebenserfahrung.
   Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ordnet diese 
Stellungnahme als weiteren bedeutenden Etappensieg für die 
Betroffenen ein: 
   "Bislang war die Positionierung des OLG München nach dem 
Ausscheiden eines verdienten Vorsitzenden nicht ganz eindeutig. Jetzt
ist klar: Jedenfalls die Oberlandesgerichte München, Köln, Karlsruhe 
und Oldenburg sehen Klagen aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung 
als begründet an. Weitere Oberlandesgerichte werden sich zeitnah 
anschließen."
Kontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt
Rogert & Ulbrich  
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50859 Köln
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Datum: 05.07.2019 - 12:43 Uhr
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