Bundesgerichtshof-Urteil zu Strompreisen: Ein Sieg für die Verbraucher (FOTO)

(ots) -
Verbraucher können in Zukunft mit niedrigeren Netzentgelten
rechnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem am heutigen Dienstag
verkündeten Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die
staatlichen Garantierenditen für die rund 900 Betreiber von
Elektrizitätsnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu
kappen. Gegen die Pläne der Behörde hatten fast alle betroffenen
Konzerne und Stadtwerke geklagt.
Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und
Unternehmen für die Nutzung der Stromleitungen zahlen. Die
Netzentgelte sind mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste
Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes.
LichtBlick begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. "Das Urteil
ist ein Sieg der Verbraucher über die Netzlobby. Das ist ein erster
Schritt gegen staatlich garantierte Traumrenditen für Konzerne und
Stadtwerke", so Gero Lücking vom Ökostrom-Marktführer LichtBlick.
LichtBlick war als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem
Verfahren beteiligt.
Hintergrund Netzrenditen
Da das Stromnetz ein Monopol ist, wird es reguliert. Die
zuständige Bundesnetzagentur legt Garantierenditen für Investitionen
in Energieleitungen fest. Angesichts niedriger Marktzinsen hatte die
Bundesnetzagentur bereits 2017 eine moderate Senkung der Renditen
beschlossen. Diese haben die Karlsruher Richter nun endgültig
genehmigt.
Bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens wäre
sogar eine Kostensenkung von rund vier Milliarden Euro möglich. Das
geht aus zwei von LichtBlick beauftragten Gutachten hervor. "Das
Jammern der Netzbetreiber ist unseriös. Sie wissen genau, dass sie
unterm Strich immer noch mehr als gut wegkommen", kommentiert
Lücking.
Die Bundesnetzagentur genehmigte nach eigenen Angaben im Jahr 2018
Strom-Netzentgelte in Höhe von rund 25 Milliarden Euro.
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Volker Walzer, Pressesprecher, LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359
Hamburg, Tel: 040 / 6360-1260, E-Mail: volker.walzer(at)lichtblick.de
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Datum: 09.07.2019 - 10:37 Uhr
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