Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga: Sicherheitsbetrieb im Tagebau Jänschwalde aufgrund jahrelanger Versäumnisse notwendig
(ots) - Landesbergamt ordnet die Vorbereitung eines
"Sicherheitsbetriebs" an - Betreibergesellschaft LEAG muss sich damit
auf einen Stopp der Braunkohleförderung vorbereiten - Jahrelange 
Versäumnisse der Tagebaubetreiber machen die kurzfristige Maßnahme 
notwendig - Beschwerdeverfahren von Deutscher Umwelthilfe und Grüner 
Liga gegen Grundwasserabsenkung weiter vor dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg anhängig
   Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der 
Grünen Liga sieht die am gestrigen Dienstag bekannt gewordene 
Anordnung des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und 
Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen "Sicherheitsbetrieb" des 
Tagebaus Jänschwalde zu treffen, als vorläufigen Höhepunkt 
jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers an. Die LEAG, 
Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich damit darauf vor, 
dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann. 
Hintergrund sind die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau und die 
drohende Zerstörung von umliegenden Moorgebieten, gegen die DUH und 
Grüne Liga geklagt hatten.
   René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: "Dass die 
Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die 
LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf 
hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig 
und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise 
ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten 
immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt 
kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr 
Weitsicht gewünscht."
   Zur Sicherung und Erweiterung des Tagebaus müssen im Umfeld 
Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung 
geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei. 
Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte, 
genehmigte das LBGR den Hauptbetriebsplan.
   Dagegen haben DUH und Grüne Liga Anfang des Jahres Rechtsmittel 
eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus ist im Rahmen des 
Eilverfahrens bereits im Juni 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist. Das 
Gericht hatte der LEAG jedoch eine Frist bis zum 1. September 2019 
eingeräumt, um notwendige Prüfungen nachzureichen. Weil das Gericht 
den Betrieb des Tagebaus dennoch weiter zugelassen hat, haben DUH und
Grüne Liga Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 
eingelegt. Diese Beschwerde ist noch anhängig.
   Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH, kommentiert: "Zum Erhalt
der Moor- und Feuchtgebiete ist es essentiell, dass keine weiteren 
Fakten geschaffen werden. Deshalb hoffen wir so bald wie möglich auf 
eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im 
Sinne des Naturschutzes."
   Hintergrund:
   Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau 
Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern 
ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH 
(Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren 
Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des 
Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und 
Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des 
vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu 
einer Genehmigung.
   Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 
2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der 
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur 
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür 
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren 
Erlöse angewiesen.
   Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte 
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.
   Links:
   Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629
Pressekontakt:
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe(at)kein-tagebau.de
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
030 2400867-18, nicklas(at)duh.de
RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei(at)pg-t.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 14.08.2019 - 09:19 Uhr
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