Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga: Sicherheitsbetrieb im Tagebau Jänschwalde aufgrund jahrelanger Versäumnisse notwendig
(ots) - Landesbergamt ordnet die Vorbereitung eines
"Sicherheitsbetriebs" an - Betreibergesellschaft LEAG muss sich damit
auf einen Stopp der Braunkohleförderung vorbereiten - Jahrelange
Versäumnisse der Tagebaubetreiber machen die kurzfristige Maßnahme
notwendig - Beschwerdeverfahren von Deutscher Umwelthilfe und Grüner
Liga gegen Grundwasserabsenkung weiter vor dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg anhängig
Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der
Grünen Liga sieht die am gestrigen Dienstag bekannt gewordene
Anordnung des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und
Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen "Sicherheitsbetrieb" des
Tagebaus Jänschwalde zu treffen, als vorläufigen Höhepunkt
jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers an. Die LEAG,
Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich damit darauf vor,
dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann.
Hintergrund sind die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau und die
drohende Zerstörung von umliegenden Moorgebieten, gegen die DUH und
Grüne Liga geklagt hatten.
René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: "Dass die
Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die
LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf
hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig
und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise
ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten
immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt
kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr
Weitsicht gewünscht."
Zur Sicherung und Erweiterung des Tagebaus müssen im Umfeld
Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung
geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei.
Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte,
genehmigte das LBGR den Hauptbetriebsplan.
Dagegen haben DUH und Grüne Liga Anfang des Jahres Rechtsmittel
eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus ist im Rahmen des
Eilverfahrens bereits im Juni 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist. Das
Gericht hatte der LEAG jedoch eine Frist bis zum 1. September 2019
eingeräumt, um notwendige Prüfungen nachzureichen. Weil das Gericht
den Betrieb des Tagebaus dennoch weiter zugelassen hat, haben DUH und
Grüne Liga Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
eingelegt. Diese Beschwerde ist noch anhängig.
Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH, kommentiert: "Zum Erhalt
der Moor- und Feuchtgebiete ist es essentiell, dass keine weiteren
Fakten geschaffen werden. Deshalb hoffen wir so bald wie möglich auf
eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im
Sinne des Naturschutzes."
Hintergrund:
Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau
Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern
ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH
(Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren
Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des
Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und
Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des
vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu
einer Genehmigung.
Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis
2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren
Erlöse angewiesen.
Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.
Links:
Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629
Pressekontakt:
René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe(at)kein-tagebau.de
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
030 2400867-18, nicklas(at)duh.de
RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei(at)pg-t.de
DUH-Pressestelle:
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Datum: 14.08.2019 - 09:19 Uhr
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