Risiko 3D-Druck: R+V schafft Sicherheit für Firmenkunden
(ots) - Drucken statt gießen, fräsen oder stanzen. 
Additive Druckverfahren revolutionieren die Produktionsprozesse und 
senken die Materialkosten signifikant. Doch die Fertigung per 
3D-Drucker wirft auch gravierende Haftungsfragen auf.
   Neue Technik braucht speziellen Versicherungsschutz 
   Um ihre Firmenkunden zu schützen, hat die R+V Versicherung, 
Wiesbaden, deshalb die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung 
umfassend an die neuen Risiken angepasst und nimmt damit unter 
Deutschlands Versicherern eine Vorreiterstellung ein. Ob 
Maschinenbauteile, Autozubehör oder passgenaue Zahnprothesen: 
3D-Drucker stellen selbst hochkomplexe Objekte aus Metall, Kunststoff
oder Keramik per Mausklick her - hoch individualisiert, schnell und 
kostengünstig. Doch was passiert, wenn nicht alles rund läuft? Wenn 
die Bauteile durch einen Fehler in der Drucksoftware unbrauchbar 
sind, nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen und beim Gebrauch 
brechen oder der Käufer seine Produktion wegen zu hoher 
Ausschussquoten an mangelhaften Teilen stoppen muss?
   "Der 3D-Druck wirft neue Fragen zum Versicherungsschutz auf. Das 
gilt insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung, Produktrückrufe 
und eventuell eintretende Eigenschäden des Herstellers, weil er seine
ursprünglich genutzten Zulieferer nicht mehr in Regress nehmen kann",
sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden. "Als
Versicherer des Genossenschaftlichen FinanzVerbunds haben wir daher 
für unsere Firmenkunden, die Produkte in eigener Regie im 
3D-Druckverfahren herstellen oder externe 3D-Druckzentren betreiben, 
unsere Haftpflichtversicherung umfassend erweitert."
   Sogar Eigenschäden sind eingeschlossen 
   Ein zentrales Element ist die Mitversicherung von 
Rechtsverletzungen, zum Beispiel von Marken-, Urheber- und 
Patentrechten, die gerade im Auftragsdruck schnell eintreten können. 
Außerdem sichert R+V den Nutzungsausfall beziehungsweise den Ersatz 
vergeblicher Aufwendungen des Abnehmers ab und reduziert die sonst 
üblichen Ausschlüsse, zum Beispiel hinsichtlich der sogenannten 
Erprobungsklausel. In dem neuen Baustein zur Absicherung von 
Ansprüchen und Schäden aus der Nutzung von Additiven Druckverfahren 
(kurz: ADV) geht R+V sogar über die Deckung der klassischen 
Haftpflichtversicherung hinaus und ersetzt auch Eigenschäden des 
Herstellers.
   Sind die hergestellten Produkte aufgrund eines Mangels 
unbrauchbar, übernimmt die Versicherung zum Beispiel die 
Materialkosten für nicht wiederverwendbare Rohstoffe und die 
Entsorgungskosten für den produzierten Ausschuss. Darüber hinaus 
übernimmt R+V die Mehrkosten des Herstellers, die notwendig sind, um 
eine drohende Betriebsunterbrechung in seinem Unternehmen zu 
vermeiden. In diesen Fällen zahlt die Versicherung zum Beispiel die 
Umrüstungskosten oder den Einsatz von gemieteten Druckern, aber auch 
die Kosten für externe Lohnunternehmen oder Dienstleister. So können 
die Firmenkunden der R+V auf einen bislang nicht gebotenen 
Rundumschutz für die neuen Risiken des 3D-Drucks zurückgreifen.
Pressekontakt:
Brigitte Römstedt
R+V Versicherung AG
Mail: Brigitte.Roemstedt(at)ruv.de
Tel.: 0611-533-4656
Original-Content von: R+V Versicherung AG, übermittelt durch news aktuell
      
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Datum: 14.08.2019 - 10:29 Uhr
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