IndustrieTreff - E-Fahrzeuge laden: Stromdieb wider Willen

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E-Fahrzeuge laden: Stromdieb wider Willen

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(ots) - Auf das "Wo" kommt es an: Besitzer von
E-Rollern, E-Bikes und Elektroautos sollten genau überlegen, wo sie
ihr Fahrzeug aufladen. Denn wer sich ohne Erlaubnis an
Gemeinschaftssteckdosen bedient, begeht Stromdiebstahl. Davor warnt
das Infocenter der R+V Versicherung.

An Gemeinschaftsdosen nur mit Genehmigung tanken Eigenheimbesitzer
können ihr Elektrofahrzeug einfach zu Hause an einer speziellen
Steckdose laden. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist
die Situation eine andere: Wenn in Tiefgaragen oder Parkhäusern
geeignete Steckdosen vorhanden sind, wird der Strom häufig nur über
einen Zähler abgerechnet. "Nutzer müssen also im Vorfeld klären, ob
und unter welchen Bedingungen sie ihr Elektrofahrzeug dort aufladen
können. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen ausdrücklich
zustimmen", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement
bei der R+V Versicherung. Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmer ihre
E-Bikes oder E-Roller am Arbeitsplatz aufladen.

Eine Möglichkeit ist, dass der Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten
eine Ladestation in der Tiefgarage anbringt. Doch auch dafür braucht
er die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
"Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an einzelnen Tiefgaragenplätzen
sind im Moment noch nicht so weit verbreitet", sagt R+V-Experte
Kretschmer.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

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Datum: 29.08.2019 - 10:20 Uhr
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