IndustrieTreff - Gebäudeenergiegesetz im Bundeskabinett: Angekündigtes Ölheizungsverbot entlarvt sich als Luftnumm

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Gebäudeenergiegesetz im Bundeskabinett: Angekündigtes Ölheizungsverbot entlarvt sich als Luftnummer

ID: 1764232

(ots) - Gebäudeenergiegesetz ist ungeeignet, um Klimaziele
zu erreichen - Deutsche Umwelthilfe fordert, Gesetzesentwurf
zurückzuziehen - Verbot neuer Ölheizungen muss konsequent und schon
ab 2020 kommen - Mindestens niedriger KfW-Effizienzhaus 40 Standard
für Neubauten notwendig

Den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kritisiert
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klimapolitische Luftnummer und
fordert diesen zurückzuziehen. Das GEG soll am morgigen Mittwoch, den
23. Oktober 2019, im Bundeskabinett verabschiedet werden. Als
wesentliche Neuerung zum letzten Entwurf von Mai 2019 wurde das im
Klimapaket festgehaltene Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026
aufgenommen. Allerdings werden weitreichende Einschränkungen
formuliert: So sollen auch Hybridlösungen in Neu- und Altbau noch
nach 2026 möglich sein. Auch die geltenden energetischen Standards
für Gebäude werden unverändert fortgeführt und sollen erst im Jahr
2023 überprüft werden.

Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
DUH: "Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung
mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten
Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor. Wir
fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen.
Gasheizungen dürfen nur noch bis 2025 eingebaut werden. Wir müssen es
schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie
Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze
umzusteigen."

Wer eine neue Ölheizung einbauen möchte, bräuchte diese zum
Beispiel lediglich mit zusätzlicher Solarthermie zu kombinieren und
müsste so auch künftig nicht auf ein klimafreundliches Heizungssystem
wechseln. Das GEG hält außerdem weiter an den unzureichenden
energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016




fest und will diese zum Niedrigstenergiegebäude erklären, um die
Vorgaben nach EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz:
"Neubauten müssen aufgrund ihrer langen Lebenszyklen schon heute mit
dem Klimaziel 2050 kompatibel sein. Mit den aktuellen Plänen ist
jeder Neubau der nächsten Jahre eine verpasste Chance für den
Klimaschutz. Diese neuen Gebäude werden bis 2050 auch nicht mehr
energetisch modernisiert, weil es wirtschaftlich nicht vertretbar
wäre. Für Neubauten muss daher schon heute der KfW-Effizienzhaus 40
Standard festgeschrieben werden, bei Vollsanierungen von
Bestandsgebäuden braucht es zudem einen Zielstandard von
KfW-Effizienzhaus 55. Der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes
wird dem klimapolitischen Anspruch nicht gerecht und muss daher
zurückgezogen und neu aufgesetzt werden."

Hintergrund:

35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den im Klimapaket
vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht erreichbar. Das
Gebäudeenergiegesetz leistet in aktueller Fassung keinen
nennenswerten Beitrag für die notwendigen CO2-Reduktionen.



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 22.10.2019 - 17:16 Uhr
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