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Rettungszeichen und Brandschutzschilder nach ASR A1.3 – Rettungswege und Notausgänge richtig kennzeichnen

ID: 176716

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Neubauten ab 2010 nur noch mit Sicherheitsschildern nach ASR A1.3 gekennzeichnet werden dürfen.
Ausgenommen hiervon sind nur öffentliche Verkehrsmittel, Landwirtschaft, Fahrzeughaltung, Ämter und Behörden. Mit unseren Rettungszeichen, Rettungswegschildern und Brandschutzschildern nach ASR A1.3 kennzeichnen Sie gleichzeitig nach der BGV A8!


(industrietreff) - Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Neubauten ab 2010 nur noch mit Sicherheitsschildern nach ASR A1.3 gekennzeichnet werden dürfen.
Ausgenommen hiervon sind nur öffentliche Verkehrsmittel, Landwirtschaft, Fahrzeughaltung, Ämter und Behörden. Mit unseren Rettungszeichen, Rettungswegschildern und Brandschutzschildern nach ASR A1.3 kennzeichnen Sie gleichzeitig nach der BGV A8! Verwenden Sie zur korrekten Kennzeichnung Ihrer Rettungswege und Notausgänge unsere Rettungswegzeichen, Notausgangschilder und Brandschutzschilder!

Rettungszeichen sorgen im Notfall für eine schnelle Orientierung.
Mit dem Rettungszeichen „Sammelstelle“ ist z.B. im Notfall schnell klar, wo man sich nach dem Verlassen des Gebäudes versammeln muss.

Rettungswegschilder zeigen durch den Richtungspfeil eindeutig den richtigen Rettungsweg und zeigen dem Betrachter den Fluchtweg an.

Notausgangsschilder zeigen dem Betrachter auf den ersten Blick, wo sich der Notausgang im Falle eines Brandes befindet. Notausgangsschilder werden vorrangig über Türen angebracht.

Brandschutzschilder sind für die schnelle Hilfe im Brandfall notwendig.
Beispielsweise zeigt das Brandschutzzeichen „Feuerlöscher“ auf einen Blick, an welcher Stelle sich der Feuerlöscher befindet. Das Brandschutzzeichen „Löschschlauch“ zeigt an, an welcher Stelle sich der nächste Löschschlauch befindet.

Alle Rettungszeichen und Brandschutzzeichen erhalten Sie bei uns normgerecht gemäß ASR A1.3, BGV A8 und DIN 4844.

Kennzeichnung nach BGV A8
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz):
Die BGV A8 dient der Umsetzung von Sicherheits- und / oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Sie behandelt unter anderem die Bestimmungen für Sicherheitsschilder (Rettungsschilder), die Kennzeichnung von Einrichtungen zur Brandbekämpfung (Brandschutzschilder) sowie die Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen (Notausgangsschilder).





Kennzeichnung nach ASR A1.3
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten):
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten.

Kennzeichnung nach DIN 4844
(Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen):
Teil 1 der DIN 4844 beinhaltet die Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Teil 2 der Norm behandelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. In Teil 3 wird die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen festgelegt.

Für die optimale Kennzeichnung der Rettungswege und Notausgänge in Ihrem Betrieb erhalten Sie bei uns Rettungszeichen für jede Anforderung. Wählen Sie das richtige Material:
Rettungsschilder aus selbstklebender Folie eignen sich für die Kennzeichnung auf glatten Untergründen.
Die doppelseitigen, selbstklebenden Rettungsschilder eignen sich hervorragend zur Kennzeichnung von Glastüren. Das Rettungsschild ist von beiden Seiten erkennbar.
Unsere Kunststoffschilder sind robust und z.B. ideal zum Abhängen geeignet.
Die Aluminiumschilder sind besonders robust und widerstandsfähig. Aluminiumschilder sind somit eine dauerhafte Kennzeichnung, auch bei extremeren Einsatzbedingungen.
Das Rettungsschild im Rahmen ist eine edle Kennzeichnungsmöglichkeit mit hochwertiger Optik. Da die Schilder nur mit einem Montageschlüssel zu entnehmen sind, sind diese Rettungsschilder ideal vor Diebstahl geschützt.

Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen Rettungs- und Fluchtwege mit lang nachleuchtenden Rettungs- und Brandschutzschildern gekennzeichnet werden. Unsere lang nachleuchtenden Rettungszeichen und Brandschutzzeichen in PERMALIGHTplus-Qualität sind auch bei totalem Lichtausfall noch erkennbar. Die gemäß DIN 67510 geforderten Werte übertrifft PERMALIGHTplus um 175%.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir sind Hersteller für die professionelle Kennzeichnung von Maschine und Arbeitsplatz! Unser Sortiment über 15.000 Produkte. Ob Prüfplaketten, Warnschilder, Verbotsschilder, Gebotszeichen, Hinweisschilder, Etiketten auf Rolle und Bogen, Absperrprodukte, Warnmarkierungen, Ramm- und Anfahrschutzprodukte oder individuelle Kennzeichnungen - wir sind DER Spezialist für die betriebliche Kennzeichnung!

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HEIN Industrieschilder GmbH
Carl-Benz-Str. 4
74889 Sinsheim
Telefon: 07261 - 952 777
Telefax: 07261 - 952 708
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Datum: 09.03.2010 - 11:25 Uhr
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