Karlsruhe: Unmut wegen Urteil um den Teilchenbeschleuniger LHC am CERN
CERN: Verfassungsrichter geben grünes Licht für den Teilchenbeschleuniger LHC. Eine Anhörung von internationalen Experten fand offenbar nicht statt.
(industrietreff) - Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben ein ungewöhnliches Urteil gesprochen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Verfassungsgerichts geht es um die Zulässigkeit eines internationalen wissenschaftlichen Experiments. Eine Klägerin befürchtet, dass durch den Zusammenprall kleinster Teilchen im Teilchenbeschleuniger Schwarze Löcher entstehen könnten, die die Welt zerstören.
Ungeachtet neuerer wissenschaftlicher Gutachten, die von einer bis zu 15%igen Wahrscheinlichkeit für die Entstehung stabiler Schwarzer Löcher ausgehen, wollten die Richter von einer bevorstehenden Apokalypse nichts wissen. Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, was für den Teilchenbeschleuniger in Genf Grünes Licht bedeutet.
Ob die Entscheidung ohne Anhörung unabhängiger internationaler Experten richtig war, darf bezweifelt werden. So wird unter anderem in dem gerade erschienenen Buch „Sekunde Null – Dass Urknall-Experiment. Wird das Schwarze Loch von Genf die Erde verschlingen?“ dargelegt, unter welchen Bedingungen ein kleines Schwarzes Loch entstehen könnte und was es für die Zukunft unseres Planeten bedeutet.
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Datum: 09.03.2010 - 12:39 Uhr
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