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Durchschnittserlös bei Abgabe von Strom an Haushalte 2018 um 1,0 % gestiegen / Grenzpreis zur Berechnung der Konzessionsabgabe: +11,4 % zum Vorjahr

ID: 1779252

(ots) - Die Energieversorgungsunternehmen haben im Jahr 2018 bei der
Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher (zum Beispiel Unternehmen und private
Haushalte) im Durchschnitt 17,22 Cent je Kilowattstunde eingenommen. Nach
vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg der
Durchschnittserlös um 5,8 % gegenüber 2017. Die Höhe dieses Anstiegs ist
allerdings wesentlich durch die geänderte Erhebungsmethodik im Zuge der
Novellierung des Energiestatistikgesetzes zu erklären. Nach der neuen Methodik
wurden erstmals mit dem Berichtsjahr 2018 auch Netznutzungsentgelte, die den
Sondervertragskunden in Rechnung gestellt werden, in die Berechnung des
Durchschnittserlöses einbezogen. Der von der Änderung nicht betroffene
Durchschnittserlös bei der Abgabe an Haushaltskunden lag bei 24,40 Cent je
Kilowattstunde. Dies ist ein Plus von 1,0 % gegenüber 2017.

Der durchschnittliche Erlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum
Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2018 um 11,4 % auf
13,92 Cent je Kilowattstunde zu. Auch dieser Anstieg beruht auf der Novellierung
des Energiestatistikgesetzes und der dadurch geänderten Erhebungsmethodik. Bei
diesem Wert handelt es sich um den sogenannten Grenzpreis, der die gesetzliche
Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben
sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen
müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen
zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom zu nutzen.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
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Datum: 13.12.2019 - 08:00 Uhr
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