IndustrieTreff - Bundesrat muss beim Gebäudeenergiegesetz grundsätzliche Nachbesserung für Klimaschutz einfordern

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Bundesrat muss beim Gebäudeenergiegesetz grundsätzliche Nachbesserung für Klimaschutz einfordern

ID: 1780635

(ots) - Bundesrat berät am 20. Dezember 2019 Regierungsentwurf des
Gebäudeenergiegesetzes - Bisheriger Vorschlag ist ungeeignet, um Klimaziele zu
erreichen - Mindestens KfW-Effizienzhaus 40 Standard für Neubauten notwendig -
Verbot neuer Ölheizungen muss ohne Schlupflöcher schon ab 2020 kommen, Verbot
neuer Gasheizungen ab 2025

Der Bundesrat berät am 20. Dezember 2019 den Regierungsentwurf des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Zu dem Gesetzesentwurf liegen aus den
Bundesrats-Ausschüssen für Städtebau und Wohnungswesen sowie Umwelt und
Wirtschaft 120 Änderungsanträge vor. Der überwiegende Teil davon geht auf den
Umweltausschuss zurück. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Länderkammer
auf, den Empfehlungen des Umweltausschusses zu folgen und weitreichende
Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs für wirksamen Klimaschutz einzufordern.

Dazu erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH:
"Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zementiert die Große Koalition den
klimapolitischen Stillstand im Gebäudebereich. Wird nicht nachgebessert, wird
das Klimaziel 2030 im Gebäudebereich sicher verfehlt. Wegen der langen
Investitionszyklen wackelt sogar das Ziel eines treibhausgasneutralen
Gebäudebestands. Für Neubauten muss der KfW-Effizienzhaus 40 Standard schon
heute festgeschrieben werden, denn Neubauten, die heute saniert werden, werden
vor 2050 nicht noch einmal umfassend energetisch modernisiert. Bei
Vollsanierungen von Bestandsgebäuden braucht es einen Zielstandard von
KfW-Effizienzhaus 55. Notwendig ist zudem ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020
und ohne Schlupflöcher. Neue Gasheizungen dürfen nur noch bis spätestens 2025
eingebaut werden. Der Bundesrat muss die Änderungsanträge der Ausschüsse
beschließen und damit den Takt für den weiteren parlamentarischen
Gesetzesprozess im neuen Jahr vorgeben. Im Jahr 2020 muss das




Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich nachgebessert werden, ansonsten ist es für
den Klimaschutz eine schmerzhafte Nullnummer."

Hintergrund:

35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die
CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken.
Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Das vom
Bundeskabinett verabschiedete Gebäudeenergiegesetz leistet keinen nennenswerten
Beitrag für die notwendigen CO2-Reduktionen. Die energetischen Anforderungen der
EnEV-2016 werden unverändert fortgeschrieben und sollen erst 2023 überprüft
werden. Das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 kommt zu spät ist aufgrund
zahlreicher Ausnahmen faktisch unwirksam.

Links:

Sofortprogramm Klimaschutz im Gebäudesektor: http://l.duh.de/9ym75

Pressekontakt:

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 18.12.2019 - 11:54 Uhr
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