IndustrieTreff - App ins Warme: Bei smarten Heizkörpern den Datenschutz im Blick haben / TÜV Rheinland: Datenschutz

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App ins Warme: Bei smarten Heizkörpern den Datenschutz im Blick haben / TÜV Rheinland: Datenschutzerklärung muss vorhanden sein / Temperatur immer im Griff / Sicheres Passwort vergeben

ID: 1782605

(ots) - Smarte Heizkörperthermostate sorgen stets für die richtige
Raumtemperatur. Die Thermostate steuern den einzelnen Heizkörper in der Wohnung
und sind sowohl für Zentralheizung als auch für Fernwärme geeignet. Mit wenigen
Handgriffen lassen sie sich gegen die vorhandenen Thermostate austauschen. "Sie
arbeiten mit Batterie und Funk, so dass nichts verkabelt werden muss", erklärt
Günter Martin, Internet-Experte bei TÜV Rheinland. Über eine Steuereinheit sind
sie mit dem heimischen WLAN verbunden und können via App programmiert und
gesteuert werden.

Zugriff aus der Ferne

Für Fußboden- oder Gasetagenheizungen, Gas- und Ölbrenner sowie Wärmepumpen
eignen sich smarte Raumthermostate. Interessant für Hausbesitzer: Auch
Heizkessel können "intelligent" werden. Allerdings lässt sich dann nur der
jeweilige Kessel steuern, einzelne Räume oder Heizungen jedoch nicht. "Sinnvoll
ist die Kombination mit anderen smarten Komponenten wie Rollladen-Steuerungen
oder Lüftungen und Fenstersensoren", sagt Martin. Ist etwa tagsüber niemand in
der Wohnung, lässt sich die Temperatur absenken, um dann vor Feierabend wieder
einzuheizen und die Rollläden rechtzeitig automatisch herunterzulassen. Über
eine App können Urlauber aus der Ferne ihre Räume vor der Heimkehr erwärmen.

Eigenes WLAN einrichten

Technisch ist es sinnvoll, für die smarten Geräte ein eigenes WLAN-Segment
einzurichten. Hierfür eignet sich das Gäste-WLAN mit eingeschränkten Rechten. So
bleiben sensiblere Daten auf anderen Geräten wie PC oder Tablet geschützt. Die
smarten Systeme liefern jedoch personenbezogene Daten, etwa die eingestellte
Temperatur. Daraus lässt sich beispielsweise ableiten, wann der Nutzer arbeitet,
wann er zurückkommt oder ob er verreist ist. "Eine Datenschutzerklärung sollte
daher unbedingt vorhanden sein", rät Martin. Diese sollten sich Verbraucher auch




im Hinblick auf Begriffe wie Dritte, Dienstleister, Angebot oder Werbung
durchlesen. So lässt sich herausfinden, ob personenbezogene Daten an andere
Unternehmen weitergegeben werden, um sie für personalisierte Werbung zu nutzen.
Für die App sollte ein sicheres Passwort vergeben werden. Martin empfiehlt
zudem, die regelmäßigen Updates der Hersteller wahrzunehmen.

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Datum: 03.01.2020 - 10:00 Uhr
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