IndustrieTreff - Gesetzliche Frist: Modernisierungswelle bei Holzfeuerungen schreitet voran

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Gesetzliche Frist: Modernisierungswelle bei Holzfeuerungen schreitet voran

ID: 1782914

(ots) - Besitzer älterer Feuerstätten müssen dieses Jahr
handeln

Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln,
sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres
womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass
häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann
weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für
Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.

Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen

Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden
Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht - oder aber
bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits
mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer
rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die
Heizkosten senkt.

Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind
alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21.
März 2010 erfolgte. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch
strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung
steht jeweils auf dem Typschild; wer unsicher ist, kann auch seinen
Schornsteinfeger zu Rate ziehen.

Moderne Feuerstätten im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft

Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte
erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den
Holzverbrauch um rund ein Drittel. Anders als bei fossilen Brennstoffen, also Öl
oder Gas, wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum




zuvor während des Wachstums gebunden hat. Zudem ist Brennholz im Regelfall
entweder Kronen- oder Stammholz, das qualitativ schlechter gewachsen und für
andere Verwendungen nicht geeignet ist. Es fällt bei der notwendigen
Durchforstung an. Und da in Deutschland die nachhaltige Forstwirtschaft
praktiziert wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So trägt diese
Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum Klimawandel bei.

Mehr Informationen auf dem Verbraucher-Portal des HKI unter
www.ratgeber-ofen.de. Hier findet sich auch der Link zu einer Datenbank, in der
über 6.500 Geräte aufgeführt sind und die Auskunft darüber gibt, ob diese den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Kontakt:

HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: hild(at)hki-online.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info(at)dr-schulz-pr.de

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Datum: 06.01.2020 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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