IndustrieTreff - CEC: Sambische Regierung unternimmt Schritte zur Enteignung der CEC-Strominfrastruktur

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CEC: Sambische Regierung unternimmt Schritte zur Enteignung der CEC-Strominfrastruktur

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(ots) - Die Copperbelt Energy Corporation Plc (CEC) hat Kenntnis von der Rechtsverordnung Nr. 57 von 2020 (SI 57) erlangt, die vom Energieminister, dem Ehrenwerten Mathew Nkhuwa, herausgegeben wurde und alle Verteilungs- und Übertragungsleitungen der CEC als öffentliche Netze deklariert.

Diese Erklärung kam nur wenige Stunden vor Ablauf der Stromversorgungsvereinbarung (PSA) zwischen CEC und Konkola Copper Mines Plc (KCM) am 31. Mai 2020 um Mitternacht und erfolgte im weiteren Kontext der gescheiterten Verhandlungen über die Erneuerung der Massenversorgungsvereinbarung (BSA) zwischen der CEC und ZESCO, die am 31. März 2020 auslief. Sowohl KCM als auch ZESCO werden ab jetzt effektiv von der Regierung der Republik Sambia kontrolliert.

CEC weist auf die folgenden bedeutenden Ereignisse hin, die zur Ausgabe von SI 57 durch die Regierung der Republik Sambia geführt haben:

1. 8. Mai 2020 - CEC führt Maßnahmen zur Beitreibung von Schulden von KCM ein, die mittlerweile auf etwa 144 Mio. USD angewachsen sind 2. 13. Mai 2020 - KCM gibt seine Verschuldung gegenüber CEC zu 3. 26. Mai 2020 - ZESCO ersucht um die Nutzung des Übertragungsnetzes von CEC zur Stromversorgung seines neuen unbekannten Kunden auf dem Copperbelt und um die Einberufung eines Treffens in der ersten Juniwoche 2020 4. 28. Mai 2020 - CEC nimmt das Ersuchen von ZESCO zur Kenntnis und erklärt, dass sie bereit ist, Verhandlungen aufzunehmen, solange der beteiligte Kunde keine gültige Vereinbarung mit der CEC hat und der CEC kein Geld schuldet 5. 28. Mai 2020 - Der Energieminister richtet ein Schreiben an die CEC und bittet die Gesellschaft, ZESCO den Weg zu weisen, um Strom an KCM zu liefern 6. 29. Mai 2020 - GRZ gibt über den Minister für Energie SI 57 bekannt und erklärt damit die CEC-Infrastruktur zum ÖFFENTLICHEN NETZ 7. 31. Mai 2020 - ERB schreibt CEC einen Freilauftarif vor, der etwa 30 % des aktuellen Netztarifs der CEC entspricht (aktueller Tarif, der für die Nutzung des CEC-Netzes berechnet wird)





Aus den vorstehenden Gründen ist die CEC der Ansicht, dass die Regierung der Republik Sambia die Absicht und den Zweck der Enteignung verfolgt und alle Schritte unternommen hat, die auf die Enteignung der CEC-Infrastruktur hinauslaufen, und dass die CEC nun an der Schwelle steht, mit der Rückzahlung aller ihrer Darlehen, die sie von internationalen Kreditgebern aufgenommen hat, in Verzug zu geraten. Die Maßnahmen der Regierung der Republik Sambia haben die volle Wirkung, dass der CEC die kommerziellen und Eigentumsrechte entzogen werden und das Unternehmen vollständig daran gehindert wird, tragfähige Geschäftsentscheidungen zu treffen und seine rechtlichen und kommerziellen Rechte im besten Interesse des Unternehmens durchzusetzen.

Die CEC nutzt diese Gelegenheit, um alle ihre Investoren über diese Maßnahmen der Regierung der Republik Sambia zu informieren, die dem Wohlbefinden des Unternehmens und seiner Fähigkeit, seine Geschäfte weiterzuführen, äußerst abträglich sind. Investoren werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die CEC mittlerweile den Dialog mit der Regierung der Republik Sambia suchen wird, in der Hoffnung, ein gütliches und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen, das dazu führen wird, die kommerziellen und Eigentumsrechte des Unternehmens wiederherzustellen. Die CEC wird alle ihre Investoren auf dem neuesten Stand halten.

Pressekontakt:


Chama S. Nsabika
Senior Manager Corporate Communication
+260 212 244914
+260 966 792922
nsabika(at)cec.com.zm
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Datum: 04.06.2020 - 13:18 Uhr
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