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Geplante Anti-AKW-Demonstration in Biblis - GRÜNE: Keine Beschränkung des Versammlungsrechts durch die Hintertür

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Geplante Anti-AKW-Demonstration in Biblis - GRÜNE: Keine Beschränkung des Versammlungsrechts durch die Hintertür

(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich besorgt darüber, dass zukünftig das im Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht durch die Hintertür beschränkt werden soll. Für die am Samstag, dem 24. April geplante Anti-Atomkraft-Demonstration ruft ein Trägerkreis aus Anti-Atomkraft-Initiativen, Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Parteien auf. Das Atomkraftwerk Biblis soll von einer Menschenkette umzingelt werden.

Hintergrund dieser Befürchtungen sind Auflagen der Gemeinde Biblis, die sie für die Durchführung der am Samstag geplanten Anti-AKW-Demonstration erlassen hat. Danach muss der Veranstalter die Anwesenheit eines Sanitätsdienstes sicherstellen und dessen Kosten tragen. Dabei beruft sich die Gemeinde auf eine Empfehlung des hessischen Sozialministeriums aus dem Jahr 2000. Der Trägerkreis hat Widerspruch gegen diese Auflage eingelegt und lässt in einem Eilverfahren beim VGH Kassel die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt überprüfen. Dieses ging von der Rechtmäßigkeit der Auflage aus.

"Es darf in Deutschland nicht so weit kommen, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Versammlungsrecht keinen Gebrauch mehr machen können, weil dies durch kostenträchtige Auflagen der Behörden verhindert wird", stellt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, fest.


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Datum: 23.04.2010 - 02:33 Uhr
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