IndustrieTreff - NABU: Sachsens Wölfe dürfen nicht ins Jagdrecht

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NABU: Sachsens Wölfe dürfen nicht ins Jagdrecht

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NABU: Sachsens Wölfe dürfen nicht ins Jagdrecht

(pressrelations) -
Tschimpke: Minister gibt falsches Signal für den Artenschutz

Berlin/Leipzig - Mit Unverständnis hat der NABU auf die vom sächsischen Umweltminister Kupfer in Aussicht gestellte Aufnahme des Wolfes ins sächsische Jagdrecht reagiert. "Der Wolf gehört als geschützte Art nicht ins Jagdrecht. Aus Sachsen darf jetzt kein falsches Signal für andere Bundesländer ausgehen. Der bundeseinheitlich geregelte Artenschutz darf nicht durch das willkürliche Übertragen einzelner Arten in artenschutzfremde Rechtsbereiche geschwächt werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Zahl der sächsischen Wölfe bilde nach wie vor nur eine kleine Teilpopulation, die von einem guten Erhaltungszustand, wie ihn die EU definiert, weit entfernt ist. Eine Bejagung sei damit ausgeschlossen.

Der Übertrag des Wolfes ins Jagdrecht gefährde zudem den erfolgreichen Konsens des sächsischen Wolfsmanagements. Die sächsische Jägerschaft sei aktuell als anerkannter Naturschutzverband jederzeit in der Lage den Schutz des Wolfes zu unterstützen. Auch ohne Übertragung ins Jagdrecht könne sie ihre Mitglieder mobilisieren und eigene Gelder nutzen, um sich konstruktiv in die Umsetzung des sächsischen Wolfsmanagements einzubringen.

Artenschutz habe zudem einen hohen Rang in der Verfassung und sei damit gleichrangig zum Jagdrecht verankert. "Es ist trotz des Gutachtens des Ministeriums bislang juristisch ungeklärt, ob stark gefährdete und bislang unter strengen Artenschutz stehende Arten überhaupt anders als im Artenschutzrecht - und damit den im Bundesnaturschutzgesetz geregelten Normen -geschützt werden dürfen." so Magnus Wessel, NABU-Artenschutzexperte. Eine Listung des Wolfes ins Jagdrecht würde die bestehende Rechtsklarheit aufheben und diesen Konflikt noch verschärfen.
Rechtsunsicherheiten und finanzielle Risiken für die Betroffenen würden entstehen. Die klare Zuweisung des Wolfs in das Naturschutzrecht dient daher auch dem Schutz des Jägers.





Für Rückfragen: Magnus Wessel, NABU-Artenschutzexperte, Tel.
030-284984-1618.

Erstmals seit 150 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe mit dem Projekt "Willkommen Wolf!".
Er informiert über Wölfe, setzt sich für den Erhalt ihrer Lebensräume ein und unterstützt den Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes von Wolfsbetreuern.

Im Internet zu finden unter www.willkommen-wolf.de


NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1500,
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse(at)NABU.de
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Annika Natus


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Datum: 26.04.2010 - 17:17 Uhr
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