IndustrieTreff - Windgipfel: Die Entfesselung der Windenergie benötigt den politischen Willen der Länder und eine N

IndustrieTreff

Windgipfel: Die Entfesselung der Windenergie benötigt den politischen Willen der Länder und eine Netzausbaustrategie

ID: 2039564


(PresseBox) - Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck hat am 22. März zum ersten von insgesamt zwei für dieses Jahr angekündigten Windgipfeln geladen. Auf dem Gipfel sind Vertreter:innen der Windenergiebranche sowie der Bundesländer und den Ministerien vertreten, die über ihre Zuständigkeiten Einfluss auf den Ausbau der Windenergie in Deutschland nehmen können.

„Wir erwarten, dass die Windgipfel konkrete Ergebnisse bringen, die von allen Seiten eingehalten werden, um den Ausbau der Windenergie zu entfesseln und die festgelegten Ziele zu erreichen“, fordert Torsten Szielasko, Geschäftsführer der GAIA mbH und Vorsitzender BWE Regionalverband Rheinland-Pfalz Süd.

Ein wichtiges Hindernis für den Ausbau der Windenergie ist die unzureichende Bereitstellung von qualifizierten Flächen für die Windenergienutzung. Das Wind-an-Land-Gesetz ist die Antwort darauf und regelt, dass bis 2032 auf Länderebene 2% der Fläche für Windenergie ausgewiesen werden sollen. Allerdings erfüllt das Gesetzt die Erwartungen der Branche nicht. „Das 2%-Ziel soll schneller umgesetzt werden und die Kommunen sollten dazu verpflichtet werden, für die Windenergie nur qualifizierte Flächen auszuweisen“, fordert Szielasko, der auch Stellvertretender BWE Landesvorsitzender Rheinland/Saarland ist.

„In Hessen machen wir die Erfahrung, dass die Regionalplanung Flächen ausgewiesen hat, die wir nicht beplanen können, weil die Kommunen sie nicht verpachten bzw. tierökologische und/oder technische Restriktionen entgegenstehen. Auf der anderen Seite gibt es Kommunen, die würden gerne Flächen ausweisen, dürfen aber nicht“, sagt Szielasko.

Um Flächen für die Windenergie-an-Land zu mobilisieren, fordert Szielasko daher, dass Ausweisungen von Flächen, die nachweislich auf keinen fachlichen oder sachlichen Kriterien beruhen, schnell über die Kreisverwaltung oder das zuständige Oberverwaltungsgericht sanktioniert und aufgehoben werden sollten. Ein weiteres Problem sieht Szielasko darin, dass viele Flächen in Rheinland-Pfalz immer noch mit alten Bebauungsplänen belegt sind. „Diese sollen aufgehoben werden, da viele nur Bauwerke mit einer Gesamthöhe von 100 Metern erlauben und den Ausbau der Windenergie mit modernen Maschinen verhindern“, sagt Torsten Szielasko.





Kritik übt Torsten Szielasko auch an der Ausübung des Denkmalschutzes. Laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land werden mehr als 10 Prozent aller beantragten Windenergieanlagen aus Gründen des Denkmalschutzes abgelehnt oder die Anträge zurückgezogen.

„Denkmalschutzbehörden sollten Windenergievorhaben nur in begründeten Ausnahmen ablehnen dürfen und nicht wie jetzt so häufig“, fordert der Geschäftsführer von GAIA.

Die langen Genehmigungsverfahren sind eine weitere Hürde beim Ausbau der Windenergie. Die neue EU-Notfallverordnung regelt den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit sollen die Genehmigungsverfahren erleichtert werden, indem die Pflicht für Umweltverträglichkeitsprüfungen in ausgewiesenen Gebieten entfällt, die bereits eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben. „Bei der Umsetzung der EU-Notfallverordnung sollte man sich hier auf eine einfache, bundesweit geltende Definition der SUP verständigen. Es muss übereinstimmend geklärt sein, was hier genau gemeint ist, was dazu notwendig ist und was die Kriterien sind“, fordert der Vorsitzende BWE Regionalverband Rheinland-Pfalz Süd.

Ebenfalls sollte die Genehmigung von Windenergieanlagen in Top-Wind-Lagen mit zum Beispiel Windgeschwindigkeiten ab 6,5 m/s in Nabenhöhe erleichtert werden. Szielasko schlägt hier vor, als Auflage den Einsatz von Vogelerfassungssystemen in Gebieten vorzuschreiben, in denen eine Häufung von Vögeln vorkommt, die sonst zum Ausschluss der Genehmigung führen würden.

Auch finanzielle Anreize sollten aus Sicht des GAIA-Geschäftsführers eingesetzt werden, um den Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland zu beschleunigen. „Neben staatlich garantierten festen Zinssätzen unter dem aktuellen, inflationär getriebenen Marktniveau sollte es bei der Finanzierung flankierend auch steuerliche Anreize wie beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten geben. Das könnte das Repowering befeuern“, sagt Szielasko. Um den Ausbau der für die Energiewende benötigten Multi-Megawatt-Stromspeicher zu forcieren, schlägt Szielasko vor, wirtschaftliche Anreize in Form eines „Speicher-Cents“ gesetzlich vorzuschreiben oder beschleunigte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Neben der Speicherung der erneuerbaren Energien ist der Abtransport der vor Ort erzeugten dezentralen Energien mit einem Ausbauplan der Stromnetze zu flankieren. „Es ist nicht Aufgabe der Projektierer oder Betreiber, eigene Umspannwerke dafür zu bauen und die Kosten schultern zu müssen“, betont Torsten Szielasko. „Hierzu müssen Regionen identifiziert und definiert werden, in denen die Energieversorger und Verteilnetzbetreiber neue und weitere Umspannwerke sowie Hochund Höchstspannungsleitungen zur Einspeisung und Abtransport des erzeugten Stroms vorsehen“, fordert Szielasko. Um die Lieferengpässe für Trafo-Stationen und Umspannwerken zu überwinden, schlägt Torsten Szielasko eine konzertierte Beschaffungsstrategie, vor.

Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen, kurz GAIA mbH, zählt zu den Vorreitern der Erneuerbaren Energien in Südwestdeutschland. Mit dem Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten, gründeten Michael Wahl und Torsten Szielasko 1999 das Unternehmen zunächst als Planungsbüro für den Bau von Windenergieanlagen. Heute plant, projektiert und realisiert GAIA sowohl als Generalunternehmen als auch als Dienstleister für Kooperationspartner, Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen.

Weitere Geschäftsfelder von GAIA sind die technische und kaufmännische Betriebsführung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die Planung und Errichtung von Dach- und FreiflächenPhotovoltaikanlagen sowie von Ladestationen für E-Fuhrparks. Derzeit beschäftigt das mittelständische Unternehmen über 60 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen, kurz GAIA mbH, zählt zu den Vorreitern der Erneuerbaren Energien in Südwestdeutschland. Mit dem Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten, gründeten Michael Wahl und Torsten Szielasko 1999 das Unternehmen zunächst als Planungsbüro für den Bau von Windenergieanlagen. Heute plant, projektiert und realisiert GAIA sowohl als Generalunternehmen als auch als Dienstleister für Kooperationspartner, Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen.
Weitere Geschäftsfelder von GAIA sind die technische und kaufmännische Betriebsführung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die Planung und Errichtung von Dach- und FreiflächenPhotovoltaikanlagen sowie von Ladestationen für E-Fuhrparks. Derzeit beschäftigt das mittelständische Unternehmen über 60 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Beitrag zur Energiewende: Balkonkraftwerke extrem beliebt
EBL und ToRa haben Grosses vor: Investition in 636 Megawatt Photovoltaik
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.03.2023 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2039564
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joana Tur Castello
Stadt:

Lambsheim


Telefon: +49 (6233) 30944-542

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Windgipfel: Die Entfesselung der Windenergie benötigt den politischen Willen der Länder und eine Netzausbaustrategie
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen - GAIA mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen - GAIA mbH