Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke: Rechtsgutachten sieht Pflicht zur Einbindung des Bundesrats- Merkel und Koch müssen dies akzeptieren
Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke: Rechtsgutachten sieht Pflicht zur Einbindung des Bundesrats- Merkel und Koch müssen dies akzeptieren
(pressrelations) - treffen die CDU-Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel in Berlin zusammen, um über die Aufkündigung des Atomkonsenses und die umstrittene Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke zu beraten. Dabei wollen sie die Beteiligung des Bundesrates umgehen, in dem schwarz-gelb keine Mehrheit mehr hat. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Rechtsgutachten festgestellt hat, dass der Bundesrat bei einer Laufzeitverlängerung beteiligt werden müsse.
"Die Pläne, die Laufzeit der Atomkraftwerke am Bundesrat vorbei wieder zu verlängern, sind damit hinfällig geworden. Auch ein zweites Gutachten, das vom Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, stärkt die Rechtsauffassung, dass der Bundesrat beteiligt werden müsse. Schwarz-gelb hat seit der verlorenen Wahl in NRW im Bundesrat keine Mehrheit mehr. Deshalb muss jetzt Schluss sein mit den Versuchen, den Atomausstieg rückgängig machen zu wollen", fordert die umweltpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Ursula Hammann, vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU).
"Sonst macht sich Roland Koch immer für die Rechte der Bundesländer stark. Jetzt, wo die Mehrheit für die ideologischen Vorhaben von schwarz-gelb im Bundesrat verloren wurde, soll plötzlich der Bund allein entscheiden können. Auch zum Ende seiner Amtszeit zeigt Roland Koch einmal mehr, dass er keine Skrupel vor Tricksereien hat, um seine atomideologischen Positionen durchzubringen", bewertet Ursula Hammann das Verhalten des Ministerpräsidenten.
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Datum: 04.06.2010 - 19:47 Uhr
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