Balkonkraftwerk: Mit Sonnenlicht Portemonnaie entlasten

(ots) - Tipps für den Alltag
- Mieter dürfen Balkonkraftwerke installieren
- Balkonkraftwerke sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihren Strombedarf nachhaltig und kostengünstig zu decken. Eine attraktive Lösung sind Balkonkraftwerke, kleine Photovoltaikanlagen.
Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus. Mieter können sie jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, kann der Vermieter mitreden.
Doch auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Lassen sich solche Schäden versichern? Wie die HUK-COBURG sagt, werden diese Risiken in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Auch im Winter bei Eis und Schnee können Balkonkraftwerke bedenkenlos draußen bleiben. Manche Hausratversicherungen leisten auch, wenn das Balkonkraftwerk gestohlen wird.
Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert normalerweise die Privathaftpflichtversicherung, vorausgesetzt, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.
Doch Balkonkraftwerke - an Außenwänden oder auf Garagendächern - sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie fest an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.
Zur Pressemeldung auf huk.de:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/balkonkraftwerk.html
Weitere Informationen und Kontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
E-Mail: presse(at)huk-coburg.de
Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.05.2025 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2174638
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Coburg
Telefon:
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Balkonkraftwerk: Mit Sonnenlicht Portemonnaie entlasten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HUK-COBURG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von HUK-COBURG
Lukrative Lösung für Endkund:innen, Installateure und Hersteller: Nomos und gridX stellen White-Label-Direktvermarktungsprodukt vor
Studie von suena energy: Optimierte Auslegung kann das Erlöspotenzial von Grünstromspeichern mehr als verdoppeln
montamo auf der Fachmesse The smarter E Europe 2026: Digitale Prozesse für skalierbares Handwerk in der Energie- und Wärmewende
Power2Drive 2026: Last Mile Solutions und We Drive Solar präsentieren Europas erste großflächige Vehicle-to-Grid-Anwendung
Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2026: Gewinner kommen aus Dresden, Hannover und Obershausen (Hessen)




