Jeder zweite Arbeitnehmer betroffen: Wie es mit der bAV nach einem Jobwechsel weitergeht / Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? / Viele Arbeitnehmer aus der Generation Z auf dem Absprung

(ots) - Trotz der schwachen Konjunktur wechseln viele deutsche Arbeitnehmer den Job - aus eigener Initiative oder wider Willen. Doch eine neue Arbeitsstelle hat Auswirkungen - auch auf die spätere Rente: Laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle haben über die Hälfte der Beschäftigten (52%) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) im Gepäck*. Was sollten sie beim Wechsel tun mit bestehenden Verträgen: Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? Pauschale Lösungen gibt es nicht - dafür aber klare Entscheidungsmerkmale.
"Im Schnitt wechseln Arbeitnehmer ihren Job nach vier Jahren - derzeit geht es aufgrund der schwachen Konjunktur oft schneller. Innerhalb der Generation Z ist laut Karriereportal XING sogar jeder zweite Beschäftigte auf dem Absprung. Ein neuer Job verändert vieles, besonders für die rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung. Für sie ist es essenziell, genau zu überlegen, was bei einem Jobwechsel mit dieser Versorgung passiert", sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle.
Variante 1 - Weiterführung der bAV: Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Direktversicherung innerhalb eines Jahres vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag unverändert bestehen bleibt - im Idealfall mit guten Zinsen. Allerdings besteht kein verbrieftes Recht auf eine Weiterführung - regelmäßig wird diese Variante abgelehnt: Da Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen, sorgen sie sich um arbeitsrechtliche Risiken und verwaltungstechnische Komplexität. In diesem Fall können Beschäftigte ihre Direktversicherung zumindest privat fortführen. Weitere Variante: Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden - das bereits angesparte Kapital verzinst sich zu den bisherigen Konditionen weiter.
Variante 2 - Übertragung der bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers: Sofern eine direkte Weiterführung nicht möglich oder gewünscht ist, können Beschäftigte ihre bAV auf einen neuen Vertrag beim nachfolgenden Arbeitgeber übertragen. Der Haken daran: Aufgrund des Neuabschlusses - möglicherweise bei einem anderen Anbieter - können Konditionen ungünstiger ausfallen. Das gilt insbesondere, wenn Arbeitnehmer bislang über Verträge mit hohen Garantiezinsen und guten Rentenfaktoren verfügen. Auch ist der bürokratische Aufwand für beide Seiten bei dieser Option am höchsten.
Variante 3 - Neuabschluss: Da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben, ist ein Neuabschluss immer möglich - auch, wenn im vorherigen Job keine betriebliche Altersversorgung bestand. Die gängigsten Varianten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Ein Neuabschluss geht in der Regel innerhalb kurzer Zeit über die Bühne. Bei manchen Konzepten kann der Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Anlageformen wählen.
Übrigens: Eine Kündigung und damit verbundene vorzeitige Auszahlung der bAV kommt in der Regel nicht in Betracht - dem hat der Gesetzgeber eine Reihe von Riegeln vorgeschoben. Selbst wenn sie möglich wäre, ist sie laut DCS Deutsche Clearing-Stelle oft nicht sinnvoll. Denn die steuerlichen Vorteile der bAV gehen verloren, ferner laufen hohe direkte Zahlungen von Steuern und Sozialabgaben auf.
*Quelle: "Alterssicherungsbericht 2024" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
---
Hinweise an die Redaktion
- Sind Sie an einem Interview oder Autorenbeitrag zu aktuellen bAV-Fragen interessiert, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff "Interview" oder "Autorenbeitrag"
Die Mailadresse lautet: media(at)we-are-mtg.com
Über die Die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH
Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV - von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege. Gleichzeitig werden bestehende Versorgungswerke analysiert und in die Betreuung integriert. Dadurch wird eine ganzheitliche Beratung und Betreuung der Mitarbeiter über alle Phasen der Betriebsrente gewährleistet. Die Bandbreite der DCS Kunden erstreckt sich von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen. Mehr Informationen unter https://dcsgroup.de
Pressekontakt:
Michael Chris Schmitt
+49 931 47084286
media(at)we-are-mtg.com
http://www.we-are-mtg.com
Original-Content von: DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.06.2025 - 10:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2180912
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Ellwangen
Telefon:
Kategorie:
Forschung und Entwicklung
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Jeder zweite Arbeitnehmer betroffen: Wie es mit der bAV nach einem Jobwechsel weitergeht / Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? / Viele Arbeitnehmer aus der Generation Z auf dem Absprung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH
Allianz für Industrie und Forschung zum Bundeshaushaltsgesetzesentwurf 2025
Gefährdete Säugetiere: Populationen auf kleinen Inseln sind genetisch gesünder
Ob Haifischbecken oder Dusche: Optimismus ist Pflicht
Deutschlands Milliardäre: Weltweit die wenigsten Selfmade-Reiche