THG-Quote: Gesetzentwurf eröffnet Chancen für grüne Moleküle im Verkehrssektor

(ots) -
- Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Der Referentenentwurf bezieht Autogas mit ein.
- Für eine praxistaugliche Umsetzung fordert der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Anpassungen: Anerkennung Massenbilanzierung, Einklang der THG-Quoten mit Marktverfügbarkeit, akzeptable Umsetzungsfrist und EU-weit einheitliche Regeln.
- "Ohne Massenbilanzsystem müsste die Flüssiggas-Branche eine separate Lager- und Transportlogistik für Flüssiggas als Kraftstoff (Autogas) schaffen. Das wäre weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll", sagt Jobst Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG).
Heute endet die Verbandsanhörung zum Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Der Entwurf bezieht Autogas mit ein. Grundsätzlich hält der DVFG Quotenregelungen für ein geeignetes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen - und unterstützt die Einführung von Minderungsquoten.
Der DVFG fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eine praxistaugliche und faire Umsetzung des Gesetzes. Insbesondere sind vier zentrale Punkte nachzubessern:
Anerkennung Massenbilanzierung für THG-Minderung
Flüssiggas ist ein transportabler Energieträger, den Versorgungsunternehmen per Tankwagen ausliefern. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zu Diesel oder Benzin, die ebenfalls im Tankwagen transportiert werden. Bei Flüssiggas entscheidet sich erst zum Zeitpunkt der Auslieferung, für welchen Zweck der Energieträger genutzt wird - ob als Wärmeenergie oder Kraftstoff (Autogas).
Da sich die physische Logistik nicht dem jeweiligen Zweck - also Wärme oder Verkehr - zurechnen lässt, muss für die Erfüllung der THG-Quote bei Flüssiggas ein sektorbezogenes Massenbilanzsystem anerkannt werden. Ein solches Massenbilanzsystem ermöglicht den Nachweis darüber, dass eine bestimmte Menge an Flüssiggas, die aus einem Tankwagen abgetankt wird, bilanziell einer selben Menge an biogenem Flüssiggas entspricht, das an anderer Stelle des gleichen Sektors eingesetzt wird. Durch die Massenbilanzierung entsteht kein ökologischer Nachteil. "Ohne Massenbilanzsystem müsste die Flüssiggas-Branche eine separate Lager- und Transportlogistik für Flüssiggas als Kraftstoff (Autogas) schaffen. Das wäre weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll", sagt Jobst Dietrich Diercks, DVFG-Vorsitzender. Dieser Ansatz ist beim leitungsgebundenen Energieträger Erdgas identisch. Auch hier gibt es keine Produktunterschiede, sondern der Einsatzzweck bestimmt die Höhe der Besteuerung.
THG-Quoten mit Produkt-Verfügbarkeit in Einklang bringen
Biogenes Flüssiggas ist seit 2018 auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Verfügbarkeit lässt sich derzeit allerdings nicht beliebig skalieren. Noch besteht keine unabhängige Produktion des erneuerbaren Energieträgers, sondern die Verfügbarkeit ist abhängig von Koppelproduktionen. Biogenes Flüssiggas entsteht einerseits als Nebenprodukt der HVO-Raffinierung, also der Herstellung hydrierter Pflanzenöle. Andererseits ist ein Bezug aus Raffinerien möglich, die mit Coprocessing biogener Öle arbeiten. Gleichzeitig nehmen die Produktionskapazitäten für biogenes Flüssiggas europaweit zu.
Um drohende Versorgungsengpässe und Preisschocks für Autogasnutzer zu verhindern, muss die Steigerung der Quote auf die Verfügbarkeit und den Markthochlauf von biogenem Flüssiggas angepasst werden. Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, bedarf es daher einer Quotierung, die früher beginnt - also bereits 2027 und mit einer geringen Progression einhergeht. Dieses Vorgehen würde in den ersten vier Jahren eine Anlaufphase des Marktes ermöglichen - und gleichzeitig den existierenden Zielwert für die Minderung im Jahr 2040 beibehalten.
Realistischere Umsetzungsfrist für den Sektor Flüssiggas
Das Gesetz soll laut Entwurf bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zeichnet sich ab, dass den beteiligten Akteuren, Herstellern, Händlern und Kunden höchstens drei Monate zur Vorbereitung bleiben würden.
Es ist vollkommen unrealistisch, dass Flüssiggas-Versorgungsunternehmen in dieser kurzen Zeit ihre Organisation auf die THG-Quote vorbereiten können. Dazu zählen u. a. die Erstellung einer Monitoring-Strategie, die Anmeldung beim nationalen Biomasseregister, die mögliche Einführung eines Registersystems sowie der Aufbau des Beschaffungswesens unter Einbeziehung externer Dienstleister und Agenturen. Für eine erfolgreiche Einführung der THG-Quote für Flüssiggas ist eine seriöse Vorbereitung essenziell. Daher sollte die Umsetzung des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote frühestens 2027 beginnen.
EU-weit einheitliche Regelung zu anrechnungsfähigen Produkten
Der Gesetzentwurf sieht nationale Einschränkungen bei der Auswahl von anerkennungsfähigen Produkten vor. Dies führt zu einer Verzerrung des Marktes und schafft bürokratische Hindernisse zum Nachteil deutscher Hersteller. Auch eine ökologische Steuerungswirkung lässt sich durch nationale Sonderregeln kaum erzielen. Der Grund: Die gleichen Produktmengen würden dann im europäischen Ausland auf den Markt kommen und dort zu günstigeren Preisen. Im Zuge eines europäischen Binnenmarktes sollten daher Produkte anerkannt werden, für die entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise nach europäischen Kriterien vorzulegen sind.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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