Brillant Energie informiert: Stromanbieter-Wechsel in 24 Stunden

(ots) - Seit 6. Juni 2025 gelten für alle Energieversorger in Deutschland neue Regelungen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen und den Lieferantenwechsel. Brillant Energie erklärt, was sich genau für Verbraucherinnen und Verbraucher geändert hat und wie die Abläufe nach der Umstellung sind.
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass der Wechselprozess von einem zum anderen Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll - mit einem frühestmöglichen Lieferbeginn zum übernächsten Werktag. Das bedeutet seit 6. Juni konkret: Sobald die sogenannte Marktlokationsnummer sowie alle weiteren Daten einer Kundin oder eines Kunden korrekt vorliegen, löst der neue Stromanbieter die Kündigung beim Altlieferanten und die Anmeldung beim Netzbetreiber aus. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Marktpartner werktags über sogenannte Marktnachrichten binnen 24 Stunden in die Zukunft abgestimmt haben. Wenn alles reibungslos durchläuft, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher dann direkt danach Bescheid über ihren Lieferbeginn. Das beschleunigt den Prozess, der vor der Änderung in der Regel zehn Werktage dauerte, erheblich.
Nach der Umstellung kommt es teilweise noch zu Verzögerungen
Die schnellere Marktkommunikation war für Energielieferanten und Netzbetreiber eine Herausforderung, da sie ihre technischen Abläufe und das Format ihrer Marktnachrichten komplett umstellen und erneuern mussten. Brillant Energie (https://brillantenergie.de) und viele andere Marktpartner haben diese Umstellung fristgerecht geschafft. Es gibt aber auch noch einige Marktpartner, die Probleme haben, so dass es beim Wechsel auch derzeit noch in Einzelfällen zu Wartezeiten kommen kann und Vertragsbestätigungen erst später bei Kundinnen und Kunden ankommen.
24-Stunden-Lieferantenwechsel ändert nichts an Kündigungsfristen
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich ausschließlich auf den reinen Stromanbieter-Wechselprozess und den Austausch der Marktnachrichten. Das Datum des möglichen Lieferbeginns beim neuen Energieanbieter richtet sich weiterhin nach bestehenden Kündigungsfristen und gegebenenfalls spezifischen Produktbedingungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick behalten sollten.
Was ändert sich bei einem Umzug?
Durch die neue Regelung ändern sich die Fristen für die An- und Abmeldung von Strom bei Ein- und Auszügen. Besonders wichtig: Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Strom nur noch in die Zukunft an- und abmelden. Früher war dies noch bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Damit alles reibungslos abläuft, empfiehlt Brillant Energie sich mindestens 14 Tage vor der Wohnungsübergabe bzw. -übernahme an- bzw. abzumelden. Gerade bei der Stromabmeldung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsfristen beachten.
Stromanbieterwechsel und Umzug leicht gemacht: Im umfangreichen Online-Ratgeber (https://brillantenergie.de/ratgeber/wie-melde-ich-meinen-strom-an-und-ab) erklärt Brillant Energie alle Schritte bei Wechsel des Stromanbieters sowie Umzug und gibt Hilfestellung im FAQ-Bereich.
Über Brillant Energie
Brillant Energie (https://brillantenergie.de) ist ein Onlineanbieter für Ökoenergie. Die bundesweite Marke der Stadtwerke Leipzig setzt auf zertifizierten Ökostrom (https://brillantenergie.de/assets/%C3%96kostromzertifikat.pdf), zertifiziertes Ökogas (https://brillantenergie.de/assets/%C3%96kogaszertifikat.pdf) und digitalen Service.
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Datum: 29.08.2025 - 10:15 Uhr
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