IndustrieTreff - Juristischer Erfolg für das WEISSER RING Magazin

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Juristischer Erfolg für das WEISSER RING Magazin

ID: 2204864


(ots) - Der Strafverteidiger Alexander Stevens und die Konzertbüro Augsburg GmbH sind mit ihrem Versuch, dem WEISSER RING e.V. Teile von zwei Artikeln, die sich kritisch mit einer von ihnen veranstalteten True-Crime-Live-Show auseinandersetzen, gerichtlich untersagen zu lassen, gescheitert.

Alexander Stevens moderiert seit dem Jahr 2020 den Bayern3-Podcast "True Crime". Aus diesem Format hat sich zuletzt auch ein Bühnenprogramm für eine Live-Show unter dem Titel "Tödliche Liebe" entwickelt. Öffentliche Kritik an dem Format entzündete sich wegen der öffentlichen Aufarbeitung eines Mordfalls an einer jungen Frau. Seit Oktober 2024 ist dieser Fall gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Angehörigen der Getöteten in verschiedenen deutschen Städten zu Unterhaltungszwecken inszeniert worden. Der Bayerische Rundfunk, dessen Logo für die Live-Show verwendet wird, kündigte zuletzt eine inhaltliche wie personelle Weiterentwicklung des Podcast ab Juli 2025 an und erklärte, dass der Sender den Logo-Lizenzvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden wolle.

Dies griff der WEISSE RING auf und berichtete über die Kernkritik an dem Format. Etwa darüber, dass in der Show ein Originalton des verurteilten Mörders abgespielt worden ist, der bis heute behauptet, das Opfer nicht getötet zu haben. Im Anschluss durften die Zuhörer per Smartphone abstimmen, ob - ihrer Auffassung nach - der Täter des Mordes schuldig sei. Zusätzliche Irritation löste die Doppelrolle von Alexander Stevens aus, der gleichzeitig Strafverteidiger des verurteilten Täters war.

Alexander Stevens und die Konzertbüro Augsburg GmbH waren der Ansicht, dass die Artikel unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Meinungsäußerungen und die Erweckung falscher Eindrücke durch eine unvollständige Berichterstattung enthalten würden.

Das angerufene Landgericht München hat dem eine Absage erteilt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 18.09.2025 vollumfänglich zurückgewiesen. Die Kammer hat dabei festgestellt, dass das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht der Antragsteller durch die beanstandeten Artikel nicht verletzt sei. Das Landgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Kritik an der Vorgehensweise und dem Inhalt einer öffentlich zugänglichen Bühnenshow, in welcher reale Tötungsdelikte dargestellt werden, der hierfür werbende Veranstalter genauso wie der Moderator hinzunehmen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





Hierzu erklärt Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz:

"Ich stelle im Rahmen meiner täglichen Arbeit zunehmend fest, dass viele True-Crime-Formate eklatante Opferrechtsverletzungen enthalten, oder aber, wenn es keine Rechtsverletzungen sind, dass die Opfer rechtlos sind, weil sie als Verstorbene leider postmortal keine Persönlichkeitsrechte mehr besitzen. Das persönliche Schicksal von Menschen wird genutzt, um Einschaltquote, Auflage und Klickzahlen zu generieren.

Wir haben uns bewusst im deutschsprachigen Rechtsraum gegen ein Geschworenen- oder Jury-System entschieden, sondern es entscheiden glücklicherweise Berufsrichter und nicht die Volksseele in Gestalt von Laien. Es ist höchst unseriös, im Rahmen einer Show gewissermaßen im Nachgang ein Jury-System zu Unterhaltungszwecken einzuführen. Noch unseriöser finde ich es, wenn sich hierbei öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beteiligen, weil die im Rahmen ihrer Programmgrundsätze eindeutig die Menschenwürde beachten müssen - und ich finde es würdelos für die Opfer, was hier geschieht.

Meines Erachtens muss der Gesetzgeber anlässlich der aktuellen Entwicklungen im Bereich True Crime dringend de lege ferenda die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Betroffenen stärken."

Auch Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des WEISSEN RINGS, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil:

"Für das WEISSER RING Magazin ist es fundamental, frei und kritisch über Themen berichten zu können, die mit Opferschutz zu tun haben, auch wenn das nicht jedem gefällt. Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Arbeit. Gerade bei True-Crime-Formaten ist es wichtig, die Betroffenen oder ihre Angehörigen frühzeitig zu involvieren, und nicht gegen ihren Willen zu handeln, sonst droht eine Retraumatisierung. True-Crime-Macherinnen und -Macher sollten bei ihrer Arbeit nie vergessen, dass es bei jedem Fall um echte Verbrechen und echte Menschen geht, nicht um Figuren in einem Sonntagabend-Krimi. Sie sollten daher bei jeder Folge oder jedem Artikel prüfen, ob wirklich eine gesellschaftliche Relevanz besteht, um einen oft jahrelang zurückliegenden Fall erneut in die Öffentlichkeit zu bringen. Wir bedanken uns herzlich bei der Kanzlei Schertz Bergmann für die professionelle juristische Vertretung in dieser wichtigen Angelegenheit."

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Datum: 14.10.2025 - 11:59 Uhr
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