IndustrieTreff - Gericht verurteilt Klinik zu Millionenentschädigung: So setzen Eltern ihre Ansprüche durch

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Gericht verurteilt Klinik zu Millionenentschädigung: So setzen Eltern ihre Ansprüche durch

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(ots) - Ein aktueller Fall aus Göttingen sorgt für Aufsehen: Ein Klinikum wurde zur Zahlung von mehr als einer Million Euro Schmerzensgeld verurteilt – wegen eines schweren Behandlungsfehlers bei einer Geburt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass eine verspätete Reaktion auf Komplikationen während der Entbindung zu einer irreparablen Hirnschädigung beim Neugeborenen geführt hat. Hinzu kommen lebenslange Unterhalts- und Betreuungskosten, die den Gesamtbetrag auf rund 5,7 Millionen Euro anwachsen lassen könnten.

Das Urteil zeigt deutlich: Wenn Kliniken gegen die medizinischen Sorgfaltspflichten verstoßen, stehen die Chancen auf Entschädigung für die Betroffenen am besten. Dieser Beitrag zeigt, worauf Eltern im Verdachtsfall achten sollten, welche Nachweise erforderlich sind und warum viele Klagen an der Beweislast scheitern.

Ansprüche nach einem Behandlungsfehler

Wer Opfer eines ärztlichen Fehlers wird, hat Anspruch auf weitreichende Entschädigungen. Neben Schmerzensgeld können Betroffene Schadensersatz verlangen, etwa für zusätzliche Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Therapien oder Pflegeaufwendungen. Auch eine Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie Erstattungen für Fahrtkosten oder den Ausfall in der Haushaltsführung sind möglich.

Je gravierender die gesundheitlichen Folgen sind, desto höher fallen die zugesprochenen Beträge aus. Gerade bei Geburtsschäden, die lebenslange Betreuung erfordern, erreichen die Summen regelmäßig Millionenhöhe. Das Göttinger Urteil reiht sich somit in eine Entwicklung ein, bei der Gerichte immer genauer prüfen, ob Kliniken ihren Pflichten nachgekommen sind und Verstöße entsprechend streng sanktionieren.

Beweise sichern – das Fundament jedes Verfahrens

Damit Ansprüche überhaupt durchsetzbar sind, kommt es entscheidend auf die Beweislage an. Eltern oder Patienten haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in sämtliche Behandlungsunterlagen. Dazu gehören Arztberichte, Laborwerte, Operationsprotokolle oder CTG-Aufzeichnungen. Diese Dokumente geben häufig Aufschluss darüber, ob Warnsignale übersehen oder Eingriffe zu spät vorgenommen wurden.





Hilfreich ist zudem ein persönliches Gedächtnisprotokoll, in dem zeitnah festgehalten wird, wann Beschwerden auftraten, welche Entscheidungen getroffen und welche Aussagen vom Klinikpersonal gemacht wurden. Solche Aufzeichnungen können später den Ablauf nachvollziehbar machen.

Nicht minder wichtig ist eine unabhängige medizinische Einschätzung. Der Medizinische Dienst oder ein privater Sachverständiger kann beurteilen, ob die Behandlung dem fachlichen Standard entsprach. Wird ein grober Fehler festgestellt, profitieren Betroffene von einer besonderen Regelung: In diesen Fällen kehrt sich die Beweislast um – die Klinik muss dann nachweisen, korrekt gehandelt zu haben.

Die Rolle der Anwälte und der lange Weg zum Urteil

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist in nahezu allen Fällen unverzichtbar. Er prüft die Erfolgsaussichten, beantragt die relevanten Unterlagen und sichert die Beweise. Anschließend wird entschieden, ob zunächst eine außergerichtliche Einigung versucht oder direkt Klage erhoben wird.

Viele Fälle lassen sich im Vorfeld durch einen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses lösen. Das spart Zeit und emotionale Belastung, setzt aber eine stabile Beweislage voraus. Kommt es zum Prozess, müssen sich Betroffene auf einen langen Weg einstellen: Gutachten, Anhörungen und mehrere Instanzen können Jahre dauern. Da Ansprüche in der Regel nach drei Jahren verjähren – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler bekannt wurde – ist frühes Handeln entscheidend.

Warum viele Betroffene dennoch nicht klagen

Obwohl jährlich mehr als 13.000 Behandlungsfehler gemeldet werden, landet nur ein Bruchteil vor Gericht. Viele Patienten scheuen den juristischen Aufwand oder nehmen Komplikationen als unvermeidlich hin. Andere wissen schlicht nicht, dass sie ein Recht auf Akteneinsicht, Gutachten und anwaltliche Unterstützung haben. Hinzu kommt die emotionale Hürde: Wer lange in Behandlung war, empfindet die Auseinandersetzung mit vertrauten Ärzten oft als schwer erträglich.

Gerade das Urteil aus Göttingen zeigt jedoch, wie wichtig es ist, Verdachtsfälle konsequent aufzuarbeiten. Nur durch strukturierte Beweissicherung und professionelle Begleitung lassen sich berechtigte Ansprüche durchsetzen und Fehler sichtbar machen. Zugleich sendet das Urteil ein klares Signal: Gerichte sind bereit, auch außergewöhnlich hohe Summen zuzusprechen, wenn Kliniken ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Für Ärzte ist das eine Mahnung, Abläufe und Notfallprotokolle strikt einzuhalten; für betroffene Familien ein Zeichen der Hoffnung, dass Gerechtigkeit möglich ist, selbst wenn der Weg dorthin lang ist.

Über Lars Lanius:

Lars Lanius ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Bau- und Architektenrecht mit Kanzleistandorten in Lünen, Dortmund und Münster. Seit über 20 Jahren vertritt er Mandanten in mehr als 5.000 Fällen als einer der führenden Experten für Arzthaftungsrecht in Deutschland. Sein Schwerpunkt liegt auf Medizin-, (Personen-)Schadens-, Sozial- sowie Bau- und Architektenrecht. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.lanius.nrw/

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Datum: 16.10.2025 - 09:00 Uhr
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