Hoyer: Auch Pharmaindustrie, Apotheken und Ärzte müssen Sparbeiträge erbringen

(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum "Sparpaket" der schwarz-roten Koalition fordert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer, weitere Sparanstrengungen zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze:
"Wir begrüßen die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im Krankenhausbereich für 2026. Diese müsste allerdings auf Dauer gestellt werden, denn eine einmalige Aussetzung reicht nicht zur nachhaltigen Stützung der GKV-Finanzen. Ohnehin erscheint der veranschlagte Einspareffekt zu hoch gegriffen. Durch die aktuelle Tariffinanzierung dürften sich die Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro auf ca. 1,3 Milliarden Euro reduzieren. 
Neben geringeren Einsparungen sorgt noch ein anderer Faktor für zusätzlichen Druck auf die Beitragssätze: Die Mindestrücklagen bei vielen Krankenkassen sind noch immer nicht aufgefüllt. Beides muss in die Haushaltsplanungen eingepreist werden. Für Beitragssatzstabilität zum Jahreswechsel besteht aus unserer Sicht wenig Hoffnung. 
Deshalb brauchen wir jetzt schnell weitere Maßnahmen, etwa im Arzneimittel- und Apothekenbereich. Durch die Anhebung des Herstellerabschlags von 7 auf 16 Prozent ließen sich kurzfristig 1,8 Milliarden Euro einsparen. Auch könnte die schnelle Rückführung von Mitteln aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen, die ungenutzt brachliegen, eine zusätzliche Entlastung von 500 Millionen Euro erzielen. Darüber hinaus sind schnelle Stabilisierungsmaßnahmen im ärztlichen Bereich geboten, etwa die Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um die extrabudgetäre Vergütung für Terminvermittlung und offene Sprechstunden. Das Einsparpotenzial liegt hier bei etwa 430 Millionen Euro jährlich. 
Solche Sparbeiträge von Pharmaindustrie, Apotheken und Ärzten würden für Beitragsstabilität im kommenden Jahr und eine fairere Lastenverteilung zwischen den Akteuren sorgen. Zur langfristigen Stabilisierung braucht es indes nachhaltigere Maßnahmen wie kostendeckende Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende, einen dynamisierten Bundeszuschuss und einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf alle GKV-Leistungen." 
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Datum: 03.11.2025 - 13:41 Uhr
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