Patient*innen in der Psychiatrie brauchen mehr Psychotherapie / BPtK-Studie fordert höhere Mindestpersonalvorgaben und Bürokratieabbau

(ots) - Obwohl die Mehrheit der psychiatrischen Kliniken die Mindestvorgaben der Personalausstattung für Psychotherapeut*innen erfüllt oder sogar übererfüllt, erhalten Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie im Durchschnitt nur die Hälfte der vorgesehenen Einzelpsychotherapie pro Woche. Das ist das Ergebnis einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), in der die BPtK die öffentlich verfügbaren Routinedaten zur Personalausstattung und zum Leistungsgeschehen in der Psychiatrie ausgewertet hat. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sieht das Bild insgesamt besser aus: Doch auch hier werden mit durchschnittlich 90 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche die mindestens vorgesehenen 100 Minuten Einzeltherapie nicht erreicht.
"Mit 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche bleibt die stationäre Versorgung in der Erwachsenenpsychiatrie weit hinter der ambulanten Versorgung und dem Ziel der PPP-Richtlinie von mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche zurück", konstatiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Psychotherapie ist zentrales und unverzichtbares Behandlungsmittel bei psychischen Erkrankungen und muss in der stationären Versorgung deutlich intensiver sein. Neben ungeplanten Kurzkontakten und anderen Therapien kommt der Einzelpsychotherapie aufgrund der Akuität und Schwere der Erkrankungen, die stationär behandelt werden, ein besonders hoher Stellenwert zu", so Benecke.
Die Gründe, weshalb Psychotherapie in so geringem Umfang bei den Patient*innen ankommt, sind aus Sicht der BPtK vor allem eine starke Leistungsverdichtung und ein gestiegener bürokratischer Aufwand in den Kliniken seit Verabschiedung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) vor über dreißig Jahren. Die Vorgaben der Psych-PV sind 2019 nahezu unverändert in die PPP-Richtlinie übernommen worden. Dabei wurden die Vorgaben für die psychotherapeutischen Berufsgruppen zwar so erhöht, dass rein rechnerisch 50 Minuten möglich sein sollten. Nicht berücksichtigt wurden die deutlich kürzeren Verweildauern und höheren Fallzahlen, die dazu führen, dass der Teil der Arbeitszeit, der für Aufnahmen und Entlassungen und die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben aufgewendet werden muss, im Verhältnis zur eigentlichen Behandlungszeit deutlich gestiegen ist. Hinzu kommen erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Qualitätssicherung.
Die BPtK hält deshalb folgende Schritte für erforderlich:
1. Um die Intensität der psychotherapeutischen Behandlung zu erhöhen, müssen die Mindestvorgaben für die Personalausstattung mit Psychotherapeut*innen so erhöht werden, dass der im Vergleich zur Psych-PV gestiegene Aufwand für administrative Tätigkeiten einschließlich Dokumentation ausgeglichen wird.
2. Der bürokratische Aufwand in den psychiatrischen Kliniken muss weiter reduziert werden, damit das klinische Personal mehr Zeit für die Patientenversorgung hat.
3. Die Digitalisierung in den psychiatrischen Kliniken muss vorangetrieben werden. In vielen Kliniken müssen Daten derzeit noch mehrfach und zu unterschiedlichen Zwecken eingegeben werden - beispielsweise zur Dokumentation der Behandlung, zu Abrechnungszwecken und zum Nachweis der Personalausstattung. Das nimmt wertvolle Zeit in Anspruch, die für die Patient*innen verloren geht.
Für ihre Studie hat die BPtK die Daten zur Personalausstattung von 896 erwachsenenpsychiatrischen und 302 kinder- und jugendpsychiatrischen Fachabteilungen ausgewertet. Zudem wurden die Leistungsdaten von fast 700.000 vollstationären Fällen in der Erwachsenenpsychiatrie und mehr als 23.000 Fällen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgewertet.
Die gesamte Studie kann hier nachgelesen werden: https://ots.de/LHyxbk
Weiterführende Informationen zur Studie finden Sie hier: https://ots.de/AmZHcL
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Datum: 12.11.2025 - 09:16 Uhr
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