Kennzeichnung von Sammelstellen für Elektro-Altgeräte wird klar geregelt und bundesweit umgesetzt
Einheitliche Orientierung bei E-Schrott-Rückgabe für Bürgerinnen und Bürger

(PresseBox) - Die am 6. November verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sorgt für mehr Übersicht: Künftig müssen Sammel- und Rücknahmestellen für Elektro-Altgeräte bundesweit mit dem in der Novelle vorgegebenen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet werden. Damit erkennen Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick, wo sie ihre alten Geräte korrekt abgeben können – einfach, eindeutig und überall gleich. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht bereits seit Längerem, neu ist jedoch, dass Verstöße künftig auch mit Bußgeldern geahndet werden können.
„Das ist ein Schritt hin zu mehr Klarheit und Komfort für die Bevölkerung“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register. „Wer Elektro-Altgeräte abgeben möchte, soll künftig auf den ersten Blick sehen, wo das möglich ist – ob im Supermarkt, im Elektrohandel oder am Wertstoffhof.“
Ausgestaltung des bekannten Symbols nun klar definiert
Das Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ existiert bereits seit mehreren Jahren und wird vielerorts verwendet, etwa an Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen oder im Handel. Mit der Gesetzesnovelle wird ein stärkerer Einsatz der Kennzeichnung erwartet, insbesondere im Handel:
Der Gesetzgeber legt grundlegende technische Anforderungen für das Symbol fest – etwa zur Farbgestaltung, Darstellung und einheitlichen Verwendung.
Händler müssen das Logo gut sicht- und lesbar im Eingangsbereich ihres Einzelhandelgeschäfts anbringen.
Online-Händler müssen es ebenfalls deutlich sicht- und lesbar in ihren digitalen Angeboten oder bei oder vor der Bestellung anzeigen.
Die Pflicht gilt ab 1. Januar 2026, mit einer Übergangsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2026.
Ziel ist es, Sammelstellen klar zu kennzeichnen, die Rückgabe zu vereinfachen und die Sammelmengen zu steigern.
Mehr Brandschutz durch das Thekenmodell
Ein weiterer Aspekt der Novelle ist das neue Thekenmodell: Es gilt für alle Geräte der Sammelgruppen 2, 3 und 5 – insbesondere für batteriebetriebene Geräte. Künftig dürfen Elektro-Altgeräte in diesen Gruppen an kommunalen Sammelstellen nur noch durch geschultes Personal einsortiert werden.
„Der Annahmetisch an den kommunalen Sammelstellen ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Sammlung zu verbessern und Brandrisiken zu reduzieren“, betont Alexander Neubauer vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Gemeinsam mit der stiftung ear haben wir hierzu eine Information für Kommunen entwickelt.“
Das Informationsblatt können Sie in der Mediathek auf e-schrott-entsorgen.org herunterladen.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
•Garantieprüfung
•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
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Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
Datum: 26.11.2025 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2214571
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Boecker
Stadt:
Nürnberg
Telefon: +49 (911) 76665-50
Kategorie:
Energiewirtschaft
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