Deutsche Umwelthilfe zu LNG-Terminal in Mukran: "Bundesverwaltungsgericht stärkt Immissionsschutzrecht und verhindert Abstimmungen im Hinterzimmer"

(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutsche Regas gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), mit dem Ziel, ein Änderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für den Betrieb des LNG-Terminals vor Rügen auszusetzen, abgelehnt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. In der mündlichen Verhandlung hatte die Deutsche Regas dafür plädiert, das Terminal bis 2043 ohne Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage betreiben zu können und die Änderung im Betrieb nicht neu genehmigen lassen zu müssen.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Das heutige Gerichtsurteil bestätigt unsere Auffassung: Wesentliche Änderungen am Betrieb des LNG-Terminals Mukran dürfen nicht im Hinterzimmer vollzogen werden. Die Entscheidung stärkt das Immissionsschutzrecht und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz und Beteiligung. Gerade im sensiblen Umfeld der Insel Rügen müssen alle Auswirkungen auf Umwelt und Anwohnende sorgfältig geprüft werden - und zwar öffentlich. Die geplanten Änderungen im Betrieb der Regas bezüglich des Mehrbetriebs von Schiffsmotoren und Kesselanlagen müssen ordentlich auf ihre Umweltwirkungen und Sicherheitsrisiken untersucht werden. Wir erwarten, dass die Deutsche Regas das laufende Änderungsgenehmigungsverfahren jetzt konstruktiv begleitet und endlich auch alle relevanten Umweltinformationen vollständig zugänglich macht."
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 04.12.2025 - 10:15 Uhr
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