Bestätigung von ökologischen Gegenleistungen jetzt angehen
TÜV SÜD als prüfungsbefugte Stelle für BevöG
(PresseBox) - Die energieintensive Industrie kann Geld vom Staat zurückbekommen, wenn sie bestimmte ökologische Gegenleistungen erbracht und bestätigt bekommen hat. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (SPK) legen hierfür die gesetzlichen Grundlagen. Antragstellende Unternehmen sollten jetzt tätig werden, wenn sie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Dekarbonisierung oder den Ausbau ungeförderter erneuerbarer Energien als ökologische Gegenleistungen im Laufe des Jahres 2025 umgesetzt haben. Die Antragsfrist läuft am 30. Juni 2026 aus. TÜV SÜD führt als prüfungsbefugte Stelle BevöG-Audits durch und stellt entsprechende Bestätigungen aus.
Um Unternehmen Standortsicherheit in Deutschland zu gewährleisten und gleichzeitig gegen den Klimawandel vorzugehen, fordert und fördert die Politik die energieintensive Industrie verstärkt seit 2023. Die Förderung der von Unternehmen erbrachten ökologischen Gegenleistungen sollen sinnvoll investierte Steuergelder sein, die einen positiven Einfluss auf die Energiebilanz haben. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um einen Nachweis z.B. zur sogenannten „Grünen Konditionalität“ (EnFG) zu erbringen. Ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder EMAS ist dabei ein wesentlicher Baustein. Die Nachweisform der ökologischen Gegenleistungen kann jährlich neu festgelegt werden. Ein Audit zur Bestätigung dieser muss jährlich wiederholt werden.
4 Schritte zur Bestätigung von ökologischen Gegenleistungen auf Basis eines EMS
1. Zertifiziertes Energiemanagementsystem: Unternehmen müssen zur Nachweiserbringung ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder, falls zulässig, ein alternatives Energiemanagement haben. Darunter fallen jene, die z.B. nach § 32 Nr. 3 a) EnFG nachweisen wollen, dass alle im EMS konkret identifizierten und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen umgesetzt wurden. Oder die nachweisen möchten, dass keine durchführbaren Maßnahmen konkret im EMS identifiziert wurden. Oder, die belegen möchten, dass 100 % des Begrenzungsbetrags beim EnFG, 80 % des Beihilfebetrags bei Carbon-Leakage oder 100 % bei der Strompreiskompensation für im EMS konkret identifizierte und wirtschaftliche Maßnahmen reinvestiert wurde.
2. Dokumentierte Planung: Unternehmen dokumentieren ihre Ideenfindung für die konkrete Identifizierung und die Wirtschaftlichkeitsbewertung sowie die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Zum Beispiel dienen eine Ideenliste, Aktionsplan, ein Prozess nach DIN EN 17463 ValERI bei EnFG und BECV sowie eine Amortisationszeitenrechnung bei der Strompreiskompensation als Dokumente, die im Überprüfungsaudit später gesichtet werden.
3. Umsetzungsphase: Unternehmen setzen Energieeffizienzmaßnahmen nach den gesetzlichen Anforderungen um. Je nach gewählter Nachweisform sind hierfür alle wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen oder ein bestimmter Prozentsatz (i.d.R. 80 od. 100 %) der Beihilfe/des Begrenzungsbetrags zu dokumentieren.
4. Externe Überprüfung: Unternehmen beauftragen eine prüfungsbefugte Stelle zur Bestätigung der ökologischen Gegenleistung. TÜV SÜD führt das BevöG-Audit durch und erstellt eine Bestätigung, die vom Antragsteller inklusive Antrag bis 30.6. eines jeden Jahres beim BAFA (EnFG) oder DEHST (BECV und SPK) eingereicht werden muss. Das Audit umfasst neben einer Dokumentenprüfung bei Bedarf auch eine Vor-Ort-Überprüfung der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahme.
„Unternehmen, die Geld vom Staat für ihre erbrachten Energieeffizienzmaßnahmen zurück bekommen wollen, sollten frühzeitig mit der Planung rund um das Antragsverfahren beginnen“, meint Lennart Junge, Product Compliance Manager ISO 50001 - BevöG bei TÜV SÜD. „TÜV SÜD verfügt als prüfungsbefugte Stelle über das nötige Knowhow, die Audits effizient durchzuführen. Da der Vorlauf jedoch mehrere Monate betragen kann, sollten sich Interessierte jetzt bei uns melden, um den Antrag für das Jahr 2025 bis 30. Juni 2026 fristgerecht einreichen zu können.“
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
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Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
Datum: 15.01.2026 - 13:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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