Geheimdeal mit Chemiekonzern Solvay nach Klimagas-Skandal: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Regierungspräsidium Stuttgart

(ots) -
- Sofortvollzug ausgehebelt: Nur wenige Tage nach Bescheid zur Minderung extrem hoher SF6-Emissionen schließt das Regierungspräsidium Stuttgart mit Solvay einen Geheimvertrag
- Transparenz verweigert: Vertrag bleibt trotz Klimaschadens von rund 730.000 Tonnen CO2-Äquivalenten und laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen unter Verschluss
- DUH zieht vor Gericht und fordert vollständige Offenlegung des Vertrags
Im Skandal um extrem hohe Emissionen des Klimakiller-Gases Schwefelhexafluorid (SF6) durch den Chemiekonzern Solvay reicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart ein. Gegenstand ist ein geheim gehaltener Vertrag zwischen der Behörde und Solvay zum "engmaschig überwachten Testbetrieb". Dieser Geheimdeal konterkariert möglicherweise einen sofort vollziehbaren Bescheid zur Emissionsminderung, den die Behörde wenige Tage zuvor erlassen hatte. Genaueres ist der DUH nicht bekannt, denn die Inhalte des Vertrags werden nicht offengelegt. Die DUH fordert die vollständige Offenlegung des Vertrags. Unter Berufung auf das Recht der Umweltinformationsfreiheit will die Umweltorganisation klären, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Zugeständnissen Solvay weiter in Bad Wimpfen in Betrieb ist.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Ende vergangenen Jahres bekanntgewordene Vorfall beim Chemiekonzern Solvay ist einer der größten bekannten Emissionsskandale mit dem Klimagas SF6. Nach dem Klimagas-Skandal hat das Regierungspräsidium erst einen Bescheid erlassen, um dann wenige Tage später einen Vertrag mit dem Verursacher Solvay zu schließen. Dies stinkt zum Himmel. Das Gesetz sieht für die Informationsfreigabe eine Frist von einem Monat vor. Diese ist nicht eingehalten. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ziehen wir jetzt vor Gericht."
Das Regierungspräsidium verweigert der DUH die Herausgabe des Vertrags mit Verweis auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Nach Auffassung der DUH ist dies unzulässig. Denn das Regierungspräsidium hätte innerhalb einer Monatsfrist bei der Staatsanwaltschaft anfragen müssen, ob diese Einwände gegen die Freigabe des Vertrags hat. Außerdem besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an Transparenz nach einem der größten bekannten SF6-Emissionsskandale.
Hintergrund:
Beim Chemiekonzern Solvay wurden im vergangenen Jahr hohe SF6-Emissionen bekannt: Statt der vom Unternehmen gemeldeten rund 56 Kilogramm pro Jahr lagen die tatsächlichen Emissionen vermutlich bei etwa 30 Tonnen jährlich. Dies entspricht einem Klimaschaden von fast 730.000 Tonnen CO2. SF6 ist das klimaschädlichste Treibhausgas der Welt und verbleibt über Jahrtausende in der Atmosphäre.
Daraufhin hatte das zuständige Regierungspräsidium verbindliche Vorgaben zur Emissionsminderung angeordnet und für sofort vollziehbar erklärt. Dagegen klagte Solvay. Zu dem Verfahren ist die DUH aufgrund sachdienlicher fachlicher Expertise beigeladen. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft aufgrund einer von der DUH im Dezember gestellten Strafanzeige gegen Verantwortliche bei Solvay.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
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Datum: 12.02.2026 - 09:00 Uhr
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