Geplante LNG-Anlegestelle in Brunsbüttel gefährdet Menschen und Umwelt: Deutsche Umwelthilfe leitet rechtliche Schritte ein

(ots) -
- Einwendung eingereicht: DUH befürchtet in Brunsbüttel unnötige LNG-Infrastruktur mit kaum zusätzlicher Importkapazität unter Deckmantel der Versorgungssicherheit
- Natur und Menschen durch neuen Anleger in Gefahr: Lärmschutzgrenzen werden überschritten und die naturschutzrechtliche Einschätzung ist veraltet
- DUH fordert Ablehnung des Antrags durch die zuständige Behörde
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit rechtlichen Einwendungen gegen den Betrieb des schwimmenden LNG-Terminals in Brunsbüttel an einem neu errichteten Anleger vor. Aus Sicht der DUH ist der entsprechende immissionsschutzrechtliche Antrag der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) lückenhaft und basiert teilweise auf veralteten Unterlagen. Zudem bestehen grundsätzliche Bedenken gegen Bau und Betrieb der Anlegestelle, etwa hinsichtlich des Natur- und Lärmschutzes.
Die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) wird bereits seit Jahren an einem anderen Anleger in Brunsbüttel betrieben, dessen Genehmigung bis Ende 2027 gilt. Eine Verlagerung kurz vor dem geplanten Betriebsende ist aus Sicht der DUH weder nachvollziehbar noch erforderlich, denn ab 2027 soll ausdrücklich ein landseitiges LNG-Terminal die schwimmende FSRU ersetzen. Die DUH fordert das zuständige Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein daher auf, den Antrag abzulehnen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Warum kurz vor Betriebsende ein neuer Standort für den LNG-Anleger in Brunsbüttel nötig sein soll, geht aus den lückenhaften Antragsunterlagen nicht hervor. Der Betreiber scheint unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit dauerhafte zusätzliche Hafeninfrastruktur schaffen zu wollen - ohne nachgewiesenen Bedarf, aber dafür mit eklatanten Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung. Lärm- und Naturschutz darf nicht zulasten vorgeschobener wirtschaftlicher Interessen gehen. Wir fordern die Behörden auf, den neuen Standort abzulehnen."
Die Verlagerung hätte langfristige Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner. In Teilen Brunsbüttels droht eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte. Als Gegenmaßnahme wird ein bis zu 14 Meter hoher Lärmschutzwall diskutiert, dessen Wirksamkeit und Umsetzbarkeit die DUH bezweifelt.
Auch die naturschutzfachlichen Unterlagen weisen erhebliche Mängel auf. Die Bewertung der Auswirkungen auf geschützte Arten basiert auf veralteten und methodisch unzureichenden Daten. Besonders problematisch ist dies beim streng geschützten Schweinswal und dem Fischotter, für die aktuelle und belastbare Erfassungsdaten zwingend erforderlich sind.
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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Datum: 09.06.2026 - 04:00 Uhr
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